Energiepreise: Schutz vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen

Das Wichtigste in Kürze
- Anbieter dürfen Preise vom 24. Dezember 2022 an während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen nur erhöhen, wenn die Anpassung „sachlich gerechtfertigt“ ist.
- Beweispflicht liegt beim Versorger – er muss gegenüber dem Bundeskartellamt Nachweis erbringen.
- Für Sie ändert sich erst einmal nichts. Grundsätzlich sollten Sie jede Preiserhöhung aber überprüfen.
Zusammen mit den Energiepreisbremsen hat die Regierung ein Missbrauchsverbot beschlossen. Es soll verhindern, dass Energieversorger Preise ungerechtfertigt erhöhen. Die Beweispflicht liegt zukünftig beim Versorger. Er muss gegenüber dem Bundeskartellamt belegen, dass eine Erhöhung „sachlich gerechtfertigt ist“.
Mit dem Gesetz möchte die Regierung unterbinden, dass Energieversorger durch unrechtmäßige Preiserhöhungen ihre eigenen Kassen füllen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter grundsätzlich die Preise vom 24. Dezember 2022 an während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 nicht erhöhen dürfen. Ausnahme: Sie können gegenüber der Bundeskartellbehörde belegen, dass die Erhöhung „sachlich gerechtfertigt“ ist – etwa aufgrund höherer Beschaffungskosten.
Damit liegt die Beweispflicht zukünftig beim Versorger. Bisher war es andersherum: das Bundeskartellamt musste einen Missbrauch nachweisen.
Was bedeutet das geplante Missbrauchsverbot für Sie?
- Für Sie ändert sich erst einmal nichts. Zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger gelten weiterhin die bekannten Regelungen zu Preiserhöhungen.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich aus dem geplanten Missbrauchsverbot kein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem Versorger. Wir gehen davon aus, dass Kundinnen und Kunden gegebenenfalls überhöhte Energiepreise automatisch erstattet bekämen, sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen.
- Wir raten Ihnen dazu, Preiserhöhungen grundsätzlich kritisch zu überprüfen oder prüfen zu lassen. Es ist aus unserer Sicht aktuell aber nicht empfehlenswert, Preiserhöhungen pauschal zu widersprechen oder Zahlungen nicht beziehungsweise unter Vorbehalt zu leisten.
