Austausch von Öl- und Gasheizungen

Hand dreht Heizkörper auf
Stand: 20.04.2023

Das mögliche Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde viel diskutiert. Inzwischen hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf beschlossen. Wichtig: Noch ist nichts entschieden. Das Gebäudeenergiegesetz muss jetzt den Bundestag und Bundesrat passieren. Änderungen sind daher weiterhin möglich.

Beim Heizen haben wir in Deutschland eine hohe fossile Energieabhängigkeit: 80 Prozent unserer Wohnungen und Häuser werden mit fossiler Energie geheizt. Grundsätzlich ist es also richtig und erforderlich, auf erneuerbare Energien umzustellen: Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu sein. Hierfür sollen bis spätestens 2045 keine fossilen Energieträger im Gebäudewärmebereich mehr genutzt werden.

Geplante Änderungen

Eine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Gas- und Ölheizungen soll es nicht geben. Grundsätzlich soll ab dem 1.1.2024 aber möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Es sind jedoch Übergangsspielräume, Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung vorgesehen.

Geplante Ausnahmen sind beispielsweise: 

  • Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die weniger als 30 Jahre alt sind, müssen nicht ausgetauscht werden. Auch Reparaturen sind möglich. Ist die Heizung also kaputt und kann repariert werden, darf sie weiterhin laufen.
  • Laut Vorlage wird es eine allgemeine Härtefallregelung geben. Sie greift, wenn der Einbau einer Heizung, welche die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllt, aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist. Beispielweise wenn Gebäudewert und Investitionssumme in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.
  • Laut Gesetzesentwurf soll für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind, die 65-Prozent-Regel beim Einbau neuer Heizungen nicht greifen. Erst, wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, gilt das neue Recht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Jetzt noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einbauen?

Nach derzeitiger Rechtslage ist der Einbau einer fossilen Heizung in 2023 ohne weitere Anforderungen möglich. Sie sollten bei dieser Entscheidung aber bedenken, dass Sie sich damit für die nächsten 20 Jahre auf fossile Brennstoffe festlegen und die Folgekosten dieser Entscheidung schwer abzusehen sind.

Daher ist unser Rat: Nehmen Sie sich für Ihre Entscheidung Zeit und wägen Sie die Vor- und Nachteile aller Heizsysteme ab. Wichtig ist, beim Heizungstausch die individuelle Situation und das gesamte Gebäude zu betrachten. Unsere Energieexperten und Energieexpertinnen unterstützen Sie gerne dabei, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einzubeziehen und die für Sie beste Lösung zu finden.

Welche Möglichkeiten gibt es zum Heizen mit erneuerbaren Energien?

Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien können verschiedene Technologien verwendet werden. Hier gibt es beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Einbau einer Wärmepumpe mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser
  • Anschluss an ein Wärmenetz, zum Beispiel Fernwärme
  • Einbau einer Hybridheizung. Dies ist eine Heizung, bei der maximal 35 Prozent der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) erzeugt werden. Mindestens 65 Prozent muss durch erneuerbare Energien (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie, grüne Gase oder eine Heizpatrone, betrieben mit Photovoltaik-Strom) bereitgestellt werden
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse, z.B. Holz- oder Holzpellets-Heizung

Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Für den Heizungstausch und Umstieg auf erneuerbare Energien soll es finanzielle Unterstützung geben. Die Bundesregierung hat Pläne für ein umfassendes Förderprogramm vorgestellt. Es soll aus vier Elementen bestehen:

  1. Einer Grundförderung in Form von Zuschüssen für einen Heizungstausch
  2. Einem Klimabonus als möglicher Erhöhung der Grundförderung
  3. Einer ergänzende Kreditförderung
  4. Der Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung

Weitere Informationen zu den geplanten Förderungen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bücher & Broschüren