Bedeutung des Heizungsgesetzes für den Austausch von Öl- und Gasheizungen

Hand dreht Heizkörper auf

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossen. Neue Regelungen gelten ab 1. Januar 2024 – jedoch zunächst nur für Neubaugebiete.
  • Für Bestandsbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten erweiterte Fristen, abhängig von kommunaler Wärmeplanung.
  • Ein früherer Umstieg auf klimafreundliche Heizung kann sich dennoch lohnen.
Stand: 28.11.2023

Das mögliche Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde viel diskutiert. Inzwischen hat die Bundesregierung die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Ziel ist es, fossile Energieträger beim Heizen zu ersetzen.

Die neuen Regelungen betreffen zunächst nur Neubauten in Neubaugebieten. Eine Austauschpflicht für funktionierende Gas- und Ölheizungen wird es nicht geben. Ein schneller Umstieg kann sich aber lohnen: Wer bis 2028 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält einen Geschwindigkeitsbonus.

Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu sein. Bis spätestens 2045 sollen keine fossilen Energieträger im Gebäudewärmebereich mehr genutzt werden. Das ist noch ein weiter Weg: Aktuell werden 80 Prozent unserer Wohnungen und Häuser mit fossiler Energie geheizt. Grundsätzlich ist es also richtig und erforderlich, auf erneuerbare Energien umzustellen.

Die neuen Regelungen

Ab dem 1.1.2024 muss jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bei bestehenden Gebäuden sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sind die Fristen an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Liegt diese vor, greift auch hier die 65-Prozent-Regel beim Einbau einer neuen Heizung. Gibt es noch keine Wärmeplanung, sind zunächst die Kommunen in der Pflicht: Der Bund gibt vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen müssen, kleinere Städte bis zum 30. Juni 2028.

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

Mit der Wahl eines Heizsystems legen Sie sich langfristig fest. Um eine gute Entscheidung treffen zu können, müssen Sie die vorhandenen Alternativen kennen. Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob etwa der Anschluss an ein Fernwärmenetz für Sie (absehbar) möglich ist, oder ob das Gasnetz theoretisch auf Wasserstoff umgerüstet werden könnte.

Keine Austauschpflicht

Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung gilt: Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung können Sie weiter nutzen. Geht Ihre Heizung kaputt und kann repariert werden, darf sie weiterhin laufen.

Ist eine Reparatur nicht möglich, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Das ermöglicht es beispielsweise, zunächst ein Mietgerät oder eine gebrauchte Heizung zu nutzen. Erst nach fünf (beziehungsweise 13 Jahren bei Gasetagenheizungen) muss der Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen. Ist der Anschluss an ein Wärmenetz möglich, gilt eine Frist von maximal zehn Jahren.

Härtefallregelung: Ist der Einbau einer klimafreundlichen Heizung für Sie wirtschaftlich unzumutbar, können Sie einen Antrag auf Befreiung von dieser Regelung stellen. Möglich ist dies etwa aufgrund besonderer baulicher Gegebenheiten sowie bei persönlichen Gründen wie Pflegebedürftigkeit oder Finanzierungsschwierigkeiten im Alter.

Jetzt noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einbauen?

Bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, beziehungsweise die Frist dafür abgelaufen ist, können Sie – außerhalb von Neubaugebieten – weiterhin eine Öl- und Gasheizung einbauen. Wichtig: Beachten Sie, dass hier ab 2029 ein zunehmender Anteil erneuerbarer Energien (etwa Biogas oder Wasserstoff) vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus sollten Sie bei der Entscheidung für eine Öl- oder Gasheizung bedenken, dass Sie sich damit für die nächsten 20 Jahre auf fossile Brennstoffe festlegen. Die Folgekosten dieser Entscheidung sind aktuell nicht absehbar. Sicher ist, dass Gas und Öl durch die CO2-Steuer zunehmend teurer werden. Auch bei den Netzentgelten ist ein Preisanstieg zu erwarten.

Wichtig: Auch „H2-Ready“ Gasheizungen – also Geräte, die mit Wasserstoff betrieben werden können – bieten Ihnen keine Sicherheit. Denn: Noch ist völlig unklar, ob, wann und zu welchen Preisen Wasserstoff zum Heizen erhältlich sein wird.   In den meisten Fällen wird es daher sinnvoll sein, schon früher auf erneuerbare Energien zu setzen. Das hilft nicht nur dem Klimaschutz, sondern ist auch finanziell attraktiv, da die Bundesförderung einen Geschwindigkeitsbonus umfasst.

Daher unser Rat: Nehmen Sie sich für Ihre Entscheidung Zeit und wägen Sie die Vor- und Nachteile aller Heizsysteme ab. Wichtig ist, beim Heizungstausch die individuelle Situation und das gesamte Gebäude zu betrachten. Unsere Energieexperten und Energieexpertinnen unterstützen Sie gerne dabei, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einzubeziehen und die für Sie beste Lösung zu finden.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen Heizungswegweiser an. Mit ein paar Klicks erhalten Sie Informationen zum Heizungswechsel sowie den Förder- und Beratungsmöglichkeiten.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Für den Heizungstausch und Umstieg auf erneuerbare Energien soll es ab 2024 verschiedene Fördermöglichkeiten geben. Die Pläne sehen vor:

  1. Grundförderung: Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gibt es eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten.
  2. Geschwindigkeitsbonus: Bis 2028 gibt es für den Austausch einer alten Heizung mit fossilen Brennträgern zusätzlich 20 Prozent.
  3. Einkommensabhängiger Bonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro jährlich erhalten einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.

Die Boni können miteinander kombiniert werden – die höchstmögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Kosten.

Um die finanzielle Belastung weiter zu reduzieren, werden ergänzend Förderkredite angeboten. Die bestehende steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht bleibt bestehen. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann aktuell 20 Prozent der Investitionskosten direkt von der Einkommenssteuerlast abziehen. Aktuell wird diskutiert, ob diese steuerliche Förderung noch erweitert werden soll.


Angesichts der aktuellen Situation bitten wir Sie darum, sich über den aktuellen Stand der geplanten Fördermaßnahmen direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu informieren. 

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