Abschlagserhöhung und Kündigungswelle durch Strom- und Gasanbieter: Ihre Rechte!

Das Wichtigste in Kürze
- Immer wieder kündigen Energieversorger Ihren Kunden die Verträge.
- Andere Kunden wiederum erhalten Schreiben mit deutlichen Abschlagserhöhungen.
- Aus unserer Sicht sind einige solcher Kündigungen vertragswidrig.
Viele Verbraucherinnen und Verbrauchern beschweren sich: Ihre bestehenden Strom- oder Gasverträge wurden kurzfristig gekündigt – spätestens nachdem sie einer ungerechtfertigten Erhöhung des monatlichen Abschlags widersprochen haben. Die verschiedenen Anbieter halten sich nicht an ihre eigenen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten, darunter die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit der Vertriebsmarke immergrün.
Im November 2021 hat die Bundesnetzagentur wegen des Verdachts der ungerechtfertigten Erhöhung von Abschlägen ein Aufsichtsverfahren gegen den Anbieter eingeleitet. Die Bundesnetzagentur hat im Februar 2022 festgestellt, dass die von der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH gegenüber zahlreichen Haushaltskunden im Oktober 2021 ausgesprochenen monatlichen Abschlagserhöhungen für Strom und Gas ohne rechtliche Grundlage erfolgt sind.
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH konnte sich nach Überzeugung der Behörde in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor wirksam vereinbarte Preiserhöhungen stützen.
Haben Sie auch eine Mitteilung erhalten, dass Ihr Anbieter aufgrund der gestiegenen Kosten den Abschlag erhöht, ohne dass sich Ihr Verbrauch geändert hat oder Sie vorher eine wirksame Preiserhöhung erhalten haben? Das ist rechtswidrig. Widersprechen Sie mit unserem Musterbrief (pdf).
Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich und dieser ist hier nicht zu erkennen. Der Anbieter verletzt damit seine Vertragspflichten. Fordern Sie den Anbieter auf, die Lieferung wieder aufzunehmen beziehungsweise Ihnen eine Schlussrechnung zu stellen. Nutzen Sie hierfür unseren Musterbrief.
Was können Verbraucher tun?
Keine Panik: Ihr Strom fließt noch
Niemand muss den Wechsel übereilen. Sie als Kunde stehen nicht ohne Strom da, denn Sie rutschen automatisch in die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Doch: Grund- oder Ersatzversorgung können teurer sein. Ein Wechsel in einen günstigeren Sondertarif kann dann lohnenswert sein. Vergleichen Sie daher in Ruhe die Preise und wählen das für Sie günstigste Angebot.
Wem eine Erhöhung der Preise ins Haus steht, der sollte ebenfalls in Ruhe die Preise der Anbieter vergleichen und ggf. einen Wechsel einleiten. Denn: Bei einer Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Diese können Sie mithilfe unseres Musterbriefs erklären. Auch wenn Ihnen beispielsweise am Telefon ein Vertrag untergeschoben wurde, ist eine nun anstehende Preiserhöhung eine gute Möglichkeit, den ungewollten Anbieter loszuwerden.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie auch bei einer rechtswidrigen Preiserhöhung. Das Gleiche gilt unserer Meinung nach, wenn der Anbieter einfach grundlos den monatlichen Abschlag erhöht.
Finden Sie ein günstigeres Angebot, ist es wichtig, dass die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung beim bisherigen Anbieter eingeht: also beispielsweise zum 30.11. wenn die neuen Preise ab dem 01.12. gelten sollen.
Kündigung androhen für ein gutes Angebot? Keine gute Idee
Sie wollen kündigen, um ein besseres Angebot zu erhalten? Das ist keine gute Idee. Eine Verbraucherin hat dies versucht. Doch das neue Vertragsangebot liegt deutlich über den Preisen, die sie aktuell zahlen muss. Fragen Sie lieber aktiv nach einem neuen Angebot, ehe Sie sich zu einer Kündigung entschließen.
Steigende Preise
Die Auswirkung der Energiepreiskrise ist ersichtlich. Immer mehr Energieanbieter müssen die Versorgung einstellen, weil sie ihrer Verpflichtung nicht mehr nachkommen können. Informieren Sie sich regelmäßig, vergleichen Sie Preise und Angebote und behalten Sie Ihren Verbrauch in Blick. Lesen Sie gerne auch unsere FAQ steigenden Energiepreisen.