Preiserhöhung bei Strom und Gas: Prüfen Sie das Schreiben Ihres Energieanbieters

Strom und Gaspreis werden erhöht

Preiserhöhungsmitteilungen sind mitunter fehlerhaft oder sogar unzulässig – manchmal sind die steigenden Preise nicht mal ersichtlich. Lesen Sie, worauf Sie bei solch einem Schreiben achten sollten.

Da bei Preiserhöhungen bestimmte Regeln gelten, diese aber nicht immer eingehalten werden, sollten Sie genau hinsehen. Anhaltspunkte sind die Vertragsart sowie der Zeitpunkt der Ankündigung und der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Wann ist eine Preiserhöhung zulässig?

Bei Verträgen mit Preisgarantie über eine feste Laufzeit ist eine Erhöhung in den meisten Fällen nicht rechtens. Auch bei steigenden Beschaffungskosten müssen sich Anbieter an die Preisbindungen halten. Erst nach Ende der Vertragslaufzeit wäre eine Erhöhung hier möglich.

Befinden Sie sich dagegen in der Grundversorgung, müssen Sie die Anhebung der Preise akzeptieren. Denn hier kann der Versorger die Preise regelmäßig erhöhen.

Erforderlich: die rechtzeitige Mitteilung zur Preiserhöhung mit Hinweis aufs Sonderkündigungsrecht

Bei Tarifen außerhalb der Grundversorgung reicht eine Ankündigung zur Preiserhöhung vier Wochen im Voraus aus.

Der Anbieter in der Grundversorgung muss Sie sechs Wochen vorab über die Preiserhöhung informieren – sowohl auf seiner Internetseite als auch per Brief.

Bei beiden Vertragsarten haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Anbieter im Schreiben transparent und hervorgehoben hinweisen muss.

Benachrichtigungen zur Preiserhöhung per E-Mail oder über das Kundenportal

Viele Anbieter sind dazu übergegangen, ihren Kundenkreis nur noch per E-Mail zu benachrichtigen. Sofern Sie einer Korrespondenz per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben, ist dagegen nichts einzuwenden.

Benachrichtigt Ihr Anbieter sie lediglich über das Kundenportal, ist das aus unserer Sicht unzureichend – es sei denn Sie haben Ihre Zustimmung dazu gegeben. Falls nicht, können Sie geltend machen, dass Sie die Mitteilung nicht erhalten haben.

Was Sie tun können, wenn die Preiserhöhung nicht rechtens ist

Wenn Sie einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen haben, ist die Preisanpassung während der Vertragslaufzeit in der Regel unrechtmäßig. Sie können dann widersprechen und sich im Zweifel juristisch beraten lassen.

Ist die Preisanpassung rechtens, die Mitteilung aber nicht korrekt, sollten Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. Denn: Wurde die Frist nicht eingehalten oder das Sonderkündigungsrecht versteckt, kann die Preiserhöhung nicht wirksam werden.

Der Energieversorger muss daher noch einmal korrekt informieren. Maßgebend für die Anpassung ist dann das Datum der erneuten Information.

Nicht übereilt kündigen

Anpassung und Mitteilung sind zwar korrekt, Sie möchten aber von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Dann raten wir, sich vorab genau zu informieren. Denn in der aktuellen Situation ist ein Wechsel schwierig und günstigere Anbieter sind schwer zu finden.

Sondieren Sie in Ruhe den Markt, fragen Sie unterschiedliche Anbieter an und kündigen Sie erst, wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben.

Wichtig: Achten Sie auf den korrekten Kündigungstermin – die Kündigung bei Preiserhöhungen ist erst zum Inkrafttreten der neuen Preise möglich.

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