Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitragsberatung: Fazit nach rund einem Jahr Meldedatenabgleich

Inhaltlich standen bei der Rundfunkbeitragsberatung im Jahr 2023 vor allem die Folgen des Meldedatenabgleichs im November/ Dezember 2022 im Vordergrund. In mehr als jeder zweiten Beratung war eine Problematik des Meldedatenabgleichs Thema. Wir haben die drei Hauptpunkte für Sie zusammengefasst:

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    Beitragsservice gleicht Meldedaten ab

    Seit dem 6. November 2022 übermitteln Einwohnermeldeämter Meldeadressen an den Beitragsservice. Dieser gleicht die Daten aller Volljährigen mit den vorhandenen Beitragskonten ab. Wer sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lässt, erhält ab dem 10. Januar 2023 Post.

  • Brief Beitragsservice und Bargeld zum Artikel: Rundfunkbeitrag bar zahlen - Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden

    Barzahlung des Rundfunkbeitrags möglich – in Ausnahmefällen

    Zwei hessische Verbraucher wollten ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen. Der Hessische Rundfunk lehnte dies ab, da die Satzung eine Barzahlung ausschließt. Die beiden zogen vor Gericht. Im April 2022 hatte Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in zwei Verfahren* entschieden.

  • Paar auf Sofa vor Fernseher

    Kein Rundfunkbeitrag für Geflüchtete

    Immer mehr Menschen fliehen aus Kriegsgebieten – auch nach Deutschland. Sobald sie hier gemeldet sind, werden die Daten an den Beitragsservice übermittelt. Die Geflüchteten erhalten Post. In vielen Fällen müssen sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

  • Junge Leute mit Popcorn sitzen auf dem Fußboden - Rundfunkbeitrag

    Nicht jeder in Studium oder Ausbildung muss den Rundfunkbeitrag zahlen

    Mit dem Studium oder der Ausbildung beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt in einer neuen Stadt. Wer sich ummeldet, erhält voraussichtlich auch Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Erfahren Sie, wer den Rundfunkbeitrag zahlen muss und wer sich befreien kann.

  • Rundfunkbeitrag Studenten Auszubildende

    Umzug in die erste Wohnung - Infos zum Rundfunkbeitrag

    Junge Menschen, die sich für ihre Ausbildung beziehungsweise ihr Studium beim Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden, erhalten oft Post vom Beitragsservice. In dem Schreiben werden sie gefragt, ob für die Wohnung schon der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

  • Nebenwohnsitz: Studenden und Auszubildende können sich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

    Nebenwohnsitz: Studis und Azubis müssen Rundfunkbeitrag zahlen

    Viele Studenten und Auszubildende melden sich beim Ausbildungsort mit einem Nebenwohnsitz an. Der Haupt-Wohnsitz ist weiterhin bei den Eltern. Dennoch gilt: Sie müssen ihre Studentenbude oder das Zimmer im Wohnheim oder der WG beim Beitragsservice anmelden. Warum das so ist.

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    Allgemeine Rundfunkbeitragspflicht

    Sind Sie volljährig und Eigentümer oder Mieter einer Wohnung beziehungsweise eines Hauses, müssen Sie Wohnung und/oder Haus anmelden.

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    Befreiung vom Rundfunkbeitrag

    Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.

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    Rundfunkbeitragspflicht in Kleingarten und Co.

    Sie haben eine Datsche, Gartenlaube oder einen Wohnwagen auf einem Campingplatz? Ob Sie diese beim Beitragsservice anmelden müssen oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können, erfahren Sie hier.

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    Rundfunkbeitrag - ehemals GEZ

    Zahlen oder nicht, verweigern oder ignorieren - was soll ich tun? Fragen, die Verbraucher uns immer wieder stellen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist für viele Verbraucher immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.

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    Zwangsvollstreckungen beim Rundfunkbeitrag

    Zwangsvollstreckungen beim Rundfunkbeitrag: Ihr Konto ist gepfändet oder eine Vollstreckung ist angekündigt: Verbraucher können nicht nachvollziehen warum und sind mit der Situation überfordert. Wir helfen weiter.

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Am Telefon: 0511 9119698, dienstags und freitags 10 bis 14 Uhr
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