18.02.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wenn der Kontowechsel fehlschlägt

Banken müssen entstandene Kosten übernehmen
  • Das Zahlungskontengesetz soll den Anbieterwechsel erleichtern, Banken sind an klare Fristen gebunden
  • Dennoch klappt ein Kontowechsel nicht immer reibungslos, wie ein Fall aus
    Niedersachsen zeigt
  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Betroffene tun und worauf sie achten sollten

Das Filialnetz der Banken und Sparkassen schrumpft seit Jahren, Kundinnen und Kunden müssen immer weitere Wege hinnehmen. Wer das nicht kann, hat oft nur eine Option: den Wechsel des Geldinstituts. Doch trotz klarer gesetzlicher Vorgaben läuft dabei nicht immer alles glatt, wie ein Ehepaar aus Neustadt erfahren musste. Obwohl sie alles richtiggemacht haben, kommt ihr Geld vier Wochen verspätet auf dem neuen Konto an. Fast eine Woche haben sie überhaupt keine Barmittel zur Verfügung und können keine Zahlungen ausführen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert darüber, was Betroffene in dieser Situation tun können und erklärt, worauf bei einem Kontowechsel zu achten ist.

Da die Commerzbank-Filiale in Neustadt am Rübenberge schließen wird, veranlasst ein über 70-jähriges Ehepaar den Kontowechsel zur örtlichen Sparkasse. Ende Oktober 2020 stellten die Kunden einen Antrag auf Kontowechselhilfe zum 30. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Guthaben, Daueraufträge und Lastschriftmandate auf die Sparkasse übertragen sein. Doch am 4. Januar 2021 ist noch immer kein Geld angekommen. Auf Nachfrage betätigt die Commerzbank, dass der Wechselantrag am 30. Oktober 2020 eingegangen sei – passiert ist jedoch nichts. Am 22. Januar wird die Girokarte automatisch eingezogen. Damit kann das Ehepaar nicht mehr über das eigene Geld verfügen. Erst fünf Tage später trifft das Guthaben schließlich bei der Sparkasse ein.

„Der Fall zeigt, was bei einem Kontowechsel schiefgehen kann, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher alles richtigmachen“, erklärt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dass eine Übergangsfrist von zwei Monaten trotz klarer gesetzlicher Vorgaben nicht ausreicht, ist für uns nicht nachvollziehbar und zeigt, wie rücksichtlos sich Banken im Einzelfall verhalten.“

Tipps für den Wechsel des Geldinstituts

Seit der Einführung des Zahlungskontengesetzes im Jahr 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre neue Bank zur Kontowechselhilfe ermächtigen. „Das Gesetz verpflichtet Kreditinstitute, Kundinnen und Kunden beim Kontowechsel innerhalb Deutschlands zu helfen. Die Banken übernehmen den gesamten Papierkram und müssen dafür sorgen, dass alle Daueraufträge fristgerecht umgestellt sind“, so Rehberg.

Wer das Geldinstitut wechseln möchte, sollte rechtzeitig Kontowechselhilfe beantragen. Für einen reibungslosen Übergang ist es zudem sinnvoll, das alte und das neue Konto für mindestens zwei Monate nebeneinander zu unterhalten.

Hilfe bei Problemen

Läuft ein Kontowechsel aufgrund von Versäumnissen der beteiligten Banken schief, haben Kundinnen und Kunden klare Rechte. „Entstehen etwa Kosten durch nicht ausgeführte Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen, steht Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu“, so der Finanzexperte. In diesem Fall sollten sie zunächst die Bank auffordern, den entstandenen Schaden zu erstatten. Weigert sich das Geldinstitut oder treten andere Probleme mit dem Kontenwechsel auf, können sich Betroffene bei den Verbraucherzentralen beraten lassen oder eine Schlichtungsstelle einschalten. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei. Außerdem ist es möglich, Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen.

Weitere Informationen zum Kontowechsel unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/konto-wechseln-so-gehts

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch oder per
Videoberatung:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.


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