02.03.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Weltverbrauchertag 2021

Reisebuchung in Coronazeiten – Ihr gutes Recht
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen beantwortet Fragen rund ums Reisen
  • Kostenloses Online-Seminar am Dienstag, 16. März 2021, 12 Uhr
  • Vorkasse-Problem: Verbraucherzentralen fordern, finanzielle Risiken nicht
    länger auf Kunden abzuwälzen

Reiseplanung in Coronazeiten ist eine Herausforderung. Viele Veranstalter und Airlines verlangen Vorauszahlungen. Gerade zu Beginn der Pandemie haben Kundinnen und Kunden schlechte Erfahrungen gemacht: Rückzahlungen blieben aus, Gutscheine und Umbuchungsoptionen waren nutzlos, Stornoentgelte wurden unrechtmäßig verlangt. All das verärgert und zerstört das Vertrauen in die bisherige Vorkasse-Praxis. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen umfassend zum Thema „Reisen in Coronazeiten – Ihr gutes Recht“. Verbraucherinnen und Verbraucher können an einem kostenlosen Online-Seminar am 16. März 2021 teilnehmen und ihre Fragen vorab einschicken.

Die Osterferien rücken näher – und noch immer ist unklar, wie das Reisen dieses Jahr aussehen wird. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind unsicher, ob sie überhaupt etwas buchen sollen, andere bangen weiter um ihr Geld“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Unsere Beratungen zeigen, wie sehr das Thema die Menschen umtreibt.“ Auch Informationen auf der Website seien stark nachgefragt: Rund 100.000-mal wurden die FAQ zum Reisen in Coronazeiten bisher geklickt, über 40.000 Musterbriefe runtergeladen. Zum Weltverbrauchertag greift die Verbraucherzentrale Niedersachsen daher das Thema auf und bietet umfassende Informationen an. Denn: Wer unter den aktuellen Voraussetzungen eine Reise plant, sollte seine Rechte kennen.

Kostenloses Webinar am 16. März 2021, 12 Uhr

Ist eine Pauschalreise sicherer? Was ist zu beachten, wenn bei Buchung eine Reisewarnung gilt? Wer ist Ansprechpartner bei Problemen? Worauf ist bei einer Reiserücktrittsversicherung zu achten und wie lässt sich das Risiko einer Insolvenz absichern? Auf diese Fragen geht die Verbraucherzentrale Niedersachsen im Online-Seminar „Reisen in Coronazeiten – Ihr gutes Recht“ am 16. März, 12 bis 13:30 Uhr, ein. Wer möchte, kann vorab Fragen per Mail an weltverbrauchertag2021@vzniedersachsen.de schicken oder während des Seminars über die Chatfunktion einbringen. Anmeldung und weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/weltverbrauchertag2021.

Die Vorkasse-Falle: Kunden tragen finanzielles Risiko

Probleme, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher zu kämpfen haben, gehen meist auf die Vorkasse-Praxis zurück. „Wir erleben jetzt, wie schwer es für Kundinnen und Kunden ist, einmal bezahltes Geld zurückzubekommen“, so Preuschoff. In vielen Fällen reiche es nicht, im Recht zu sein. „Anbieter reagieren nicht, schieben die Verantwortung von sich oder lassen Kunden über Monate hängen.“ Die Verbraucherzentralen fordern daher, die Vorkasse-Regelungen bei Reiseleistungen abzuschaffen oder deutlich zu reduzieren.   

 

Fallbeispiele der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ob Flug, Pauschalreise, Kreuzfahrt oder Ferienhaus – die Probleme, auf die Verbraucherinnen und Verbraucher stoßen, sind komplex. Oft müssen sie Monate auf die Erstattung abgesagter Reisen warten, mitunter bangen sie noch immer um ihr Geld:

Beispiel 1: Das Schwarze-Peter-Spiel

Ein Verbraucher bucht über einen Vermittler eine Kreuzfahrt. Als sie vom Veranstalter abgesagt wird, fordert er die Rückerstattung des Reisepreises. Doch sowohl der Veranstalter als auch der Vermittler teilt mit, nicht zuständig zu sein und verweist auf den jeweils anderen. Inzwischen erhält der Verbraucher gar keine Rückmeldung mehr – und wartet noch immer auf sein Geld.

Beispiel 2: Keine Leistung, kein Geld

Ein Verbraucher bucht ein Ferienhaus in Schleswig-Holstein, doch zum Reisestart besteht ein Beherbergungsverbot. Sein Geld erhält der Kunde nicht zurück. Über die Verbraucherzentrale wird er jetzt einen Rechtsanwalt einschalten.

Beispiel 3: Fantasie-Gebühren

Zwei Freundinnen buchen im Reisebüro zur selben Zeit zwei Flüge für je 944 Euro. Aufgrund der Coronapandemie fallen die Flüge aus. Sie fordern die Airline auf, die Kosten zu erstatten, doch nichts passiert. Nachdem beide ihre Forderung per Einschreiben bekräftigen, erhalten sie endlich Geld: Eine Freundin 927 Euro, die andere 454 Euro. Die Verbraucherin ist erstaunt. Bei ihrer Freundin wurden nur 17 Euro vom Gesamtpreis abgezogen – bei ihr zunächst Gebühren in Höhe von 473 Euro und dann nochmals 17 Euro.

Beispiel 4: Ein Jahr in der Warteschleife

Verbraucher buchen über ein Online-Portal Flüge für vier Personen nach Sao Paulo. Coronabedingt werden die Flüge abgesagt. Anfang 2020 fordern die Verbraucher die Rückerstattung und erhalten umgehend die Zusage, die Airline habe das Geld an das Portal erstattet. Bei den Kunden kommt es jedoch nicht an – bis heute hängen sie in der Warteschleife. Mal wird das hohe Aufkommen an Kundenanfragen als Entschuldigung genannt, mal sind umfangreiche rechtliche Ausführungen die Antwort. Anfang 2021 heißt es schließlich, der Fall werde vom Finanzteam bearbeitet, da die Fluggesellschaft die Kosten nur für drei Passagiere erstattet hätte. Der Vermittler habe die Erstattung des vierten Tickets angefragt. Auf dem Konto der Verbraucher ist noch immer keine Zahlung eingegangen.

Weitere Informationen zu Reise & Corona finden Sie hier.

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch und per
Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da


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