15.11.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Unerwarteter Energiezuschlag nach Urlaubsbuchung

Verbraucherzentrale informiert zu plötzlicher Preisänderung
  • Nachträgliche Energiezuschläge sorgen für böse Urlaubsüberraschungen
  • Nicht immer ist eine solche Preiserhöhung rechtens
  • Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen

Reise gebucht, die Vorfreude steigt – doch dann sollen nachträglich noch Energiezuschläge obendrauf kommen? Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Niedersachsen Anfragen, ob ein solches Vorgehen rechtens ist. Aber in welchen Fällen darf der Urlaub plötzlich teurer werden?

„Entscheidend ist, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt“, weiß Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Bei einer Pauschalreise kann der Veranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn einen Zuschlag fordern. Der Gesamtpreis darf sich jedoch nicht um mehr als acht Prozent erhöhen.“ Andernfalls haben Urlauberinnen und Urlauber das Recht, ihre Reise zu stornieren. Das muss allerdings unverzüglich geschehen.

Bei einer Individualreise hingegen bleibt es meist beim eingangs vereinbarten Preis. „Werden hier Energiezuschläge angekündigt, sollten Betroffene noch einmal einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen“, meint die Rechtsexpertin und ergänzt: „Kurzfristige Preisanpassungen sind nur mit einer Preisanpassungsklausel wirksam. Ist diese nicht in den AGB enthalten oder aber rechtswidrig, müssen Betroffene die Preisänderung nicht hinnehmen.“

Sind die Energiekosten zudem bereits als Pauschale oder im Gesamtpreis inbegriffen, ist eine Nachberechnung ebenfalls nicht möglich. Ein weiterer wichtiger Punkt: Steigende Gas- und Strompreise sind kein Fall höherer Gewalt.

Bei Fragen rund um das Thema Reise hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.