30.10.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Strom- und Gaskunden: Geplanten Datenpool stoppen

Speicherung von Kundendaten überflüssig und unzulässig
  • Verbraucherzentrale kritisiert geplanten branchenweiten Datenpool als Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Wettbewerbsrecht
  • Rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit der Kunden wird umgangen
  • Landesdatenschutzbeauftragte müssen Vorhaben untersagen

Die Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen künftig Daten von Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen. Wechselwillige Kunden könnten es dann schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Das Speichern von Kundendaten von Strom- und Gaskunden ist nach Auffassung der Verbraucherzentralen unzulässig und verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nun sind die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, den Plänen einen Riegel vorzuschieben.

„Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die Pläne der beiden Auskunfteien. Stromkunden zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gehen keine Kreditrisiken ein. Daher gibt es keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Eine solche Sammlung wäre zudem auch mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar. Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen. „Das Sammeln und Auswerten von Daten vertragstreuer Kunden entbehrt jeglicher Rechtfertigung“, so Körber. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel auf, sich in Niedersachsen und im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten gegen diese Pläne zu stellen.

Die geplante Datenbank behindert außerdem die den Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit. Kunden, die mit Neukundenboni umworben werden und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. „Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden. Es ist entlarvend, dass einerseits um Neukunden mit lukrativen Angeboten gebuhlt wird und sie andererseits abgestraft werden sollen, wenn sie von diesen Angeboten Gebrauch machen“, kritisiert Körber. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen schon jetzt Beschwerden von Verbrauchern vor, deren Wechsel ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Auskunfteien und Energieanbieter dürfen damit nicht durchkommen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.