17.11.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Strom- und Gasanbieter nicht am Telefon wechseln

Viele Kunden erhalten unzulässige Werbeanrufe
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen rät von Vertragsabschluss am Telefon ab
  • Telefonwerbung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt
  • Verbraucher müssen auch bei ungewolltem Vertragsabschluss aktiv werden

Steigende Energiepreise lassen derzeit viele Kunden über einen Wechsel ihres Versorgers nachdenken. Das nutzen Anbieter aus und werben für ihre Tarife per Telefon – obwohl das ohne Einwilligung verboten ist. Nicht selten erhalten Betroffene im Anschluss ungewollt eine Vertragsbestätigung oder stellen fest, dass die Konditionen anders sind als vereinbart. So ist es auch einem niedersächsischen Verbraucher ergangen: Nach einem Werbeanruf erhält er ein Willkommensschreiben der voxenergie GmbH und stellt fest, dass Preis und Laufzeit nicht den Absprachen entsprechen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Betroffene tun und worauf wechselwillige Verbraucher achten sollten.

Der Fall: Ein Verbraucher aus dem Raum Lüneburg erhält einen Werbeanruf der voxenergie GmbH. Angeboten wird ein Stromtarif mit vielen Zusatzleistungen, etwa einem Schlüsselnotdienst, Heizungsinstallateur- und Rohrreinigungsservice. Der Verbraucher lässt sich überreden und stimmt einer Laufzeit von 12 Monaten bei monatlich 68 Euro zu. Wenige Tage später erhält er einen Vertrag über 24 Monate ohne Nennung der Abschlagszahlung. Den Widerruf akzeptiert voxenergie nicht, bestätigt stattdessen die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

„Das ist leider kein Einzelfall“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Obwohl Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung seit Jahren verboten sind, bereiten sie immer noch erhebliche Probleme.“ Ärgerlich für Verbraucher: Sie müssen auch dann aktiv werden, wenn sie dem Vertragsabschluss gar nicht zugestimmt haben oder über die Inhalte getäuscht wurden. „Die Tatsache, dass ein Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht unbedingt, dass der Vertrag ungültig ist“, so die Rechtsexpertin. Betroffene sollten schnell reagieren und schriftlich widersprechen.

Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich davon ab, Energieverträge am Telefon abzuschließen. „Auf Werbeanrufe sollten sich Verbraucher gar nicht einlassen. Wer an einen Wechsel des Energieversorgers denkt, sollte lieber selbst aktiv werden und einen passenden Tarif auswählen“, erklärt Preuschoff. Orientierung bieten Vergleichsportale, allerdings sollten die Einstellungen individuell angepasst werden. „Zusatzleistungen rechnen sich meist nicht. Wer den Vertrag jährlich wechselt, kann einen Tarif mit Sofortbonus wählen. Andernfalls sollten Boni lieber nicht einbezogen werden, da die Preise ab dem zweiten Jahr in der Regel stark ansteigen.“

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat weitere Tipps für den Wechsel des Energieanbieters sowie dem Umgang mit Telefonwerbung zusammengestellt.

Bei Fragen hilft die Beratung – vor Ort, telefonisch oder per Video.

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