22.01.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Reisebuchung in Corona-Zeiten

Was bei Flex-Tarifen und Versicherungen zu beachten ist
  • Unsicherheit bei Urlaubsplanung hält an
  • Angebote mit flexiblen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten können sich lohnen – Kunden müssen aber auf die Details achten
  • Reiserrücktrittsversicherung: Zusatzschutz bei Corona-Erkrankung möglich

Viele Verbraucher können es kaum erwarten, endlich wieder eine Reise zu planen. Doch die Erfahrungen des vergangenen Jahres und die andauernde Corona-Pandemie verunsichern. Reiseanbieter reagieren darauf mit neuen Angeboten: Flex-Tarife sollen es Kunden ermöglichen, eine Reise kurzfristig umzubuchen oder zu stornieren. Doch halten sie, was sie versprechen? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf Kunden achten sollten und ob eine Reiserücktrittsversicherung im Pandemiefall greift.

Hinsichtlich der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind viele Verbraucher verunsichert, ob sie überhaupt einen Urlaub buchen sollen. Zahlreiche Reiseveranstalter reagieren darauf mit neuen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten. „Die Flex-Tarife sind zwar etwas teurer, können sich aber lohnen“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Allerdings müssen Reisende genau hinsehen, da teils Ausnahmen gelten, auf die bei der Buchung weniger prominent hingewiesen wird. Ein Beispiel sind Angebote von Pauschalreiseanbietern, die mit einer kostenfreien Umbuchung bis 14 Tage vor Abreise werben, die Linienflüge aber ausschließen. „Damit ist die Absicherung für Kunden wertlos, da der Flug ein fester Bestandteil der Pauschalreisen ist“, so die Expertin.

Eine weitere beliebte Ausnahme sind die X-Reisen: günstige Angebote zu tagesaktuellen Preisen, aber mit ungünstigen Stornobedingungen. Das Problem für Verbraucher: Häufig bemerken sie bei der Buchung gar nicht, dass es sich um einen X-Anbieter handelt. Preuschoff rät daher, vorab die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

Reiserücktrittsversicherung im Pandemiefall

Auch beim Thema Reiserücktrittsversicherung haben viele Kunden schlechte Erfahrungen gemacht, da Pandemien in der Regel ausgeschlossen sind. Inzwischen bieten einige Versicherer jedoch einen erweiterten Schutz an. „Verbraucher sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Versicherung auch bei einer Quarantäne oder Covid-19-Erkrankung greift“, empfiehlt Preuschoff.

Weitere Informationen zu Reise & Corona finden Sie hier.

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – auch per Videoberatung. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da


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