03.02.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

primastrom drängt Verbraucher per Post zum Rückruf

Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubter Telefonwerbung
  • Telefonwerbung ist ohne ausdrückliche Zustimmung verboten, viele
    Anbieter halten sich aber nicht daran
  • Neue Masche: Verbraucher werden per Brief zum Rückruf aufgefordert
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht Schreiben als irreführend an

Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung der Kunden ist seit Jahren verboten. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran oder werden kreativ, um das Verbot zu umgehen. Besonders dreist: Die primastrom GmbH will potenzielle Kunden jetzt mit einem Schreiben dazu bringen, selbst den Energieversorger anzurufen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht das Vorgehen als irreführend an. Sie rät, solche Briefe zu ignorieren und Verträge keinesfalls am Telefon abzuschließen.

„Bitte dringend zurückrufen. Es geht um lhre aktuelle Stromversorgung in lhrem Haushalt“, heißt es in dem Schreiben, das eine niedersächsische Verbraucherin von der primastrom GmbH erhalten hat. „Das Beispiel zeigt, zu welchen Tricks manche Anbieter greifen, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Es ist schon dreist, Verbrauchern auf diese Weise vorzutäuschen, sie müssten aktiv werden – um sie am Ende zu einem Vertragswechsel zu überreden.“ Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht das als irreführend und belästigend an. „Empfänger sollten das Schreiben einfach ignorieren und der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen“, so Preuschoff. Auch rät sie grundsätzlich davon ab, Verträge am Telefon abzuschließen.

Umgang mit ungewollten Verträgen

Wer auf einen Werbeanruf eingegangen ist, sollte im Zweifelsfall schnell handeln. „Die Tatsache, dass ein Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht unbedingt, dass der Vertrag ungültig ist“, sagt die Rechtsexpertin. Betroffenen empfiehlt sie, schriftlich zu widersprechen und zu widerrufen. Besonders ärgerlich: Verbraucher müssen auch dann aktiv werden, wenn sie dem Vertragsabschluss gar nicht zugestimmt haben oder über die Inhalte getäuscht wurden. Um Kunden vor ungewollten Verträgen zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen eine Bestätigungslösung, wie sie auch für Gewinnspiele gilt: Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag wäre dann erst nach der schriflichen Bestätigung des Kunden wirksam.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat weitere Tipps zum Umgang mit Telefonwerbung zusammengestellt.

Bei Fragen hilft die Beratung – telefonisch oder per Videochat: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

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