30.11.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Kündigung verschlafen? Schlechte Internetleistung?

Ab 1. Dezember 2021 gelten neue Regelungen

Die Kündigung des Telefon- und Internetvertrags mal wieder verschwitzt und nun läuft der teure Vertrag noch ein weiteres Jahr? Die Videokonferenz im Homeoffice bricht ständig ab, weil die Verbindung so schlecht ist? Gesetzliche Neuerungen sorgen dafür, dass damit jetzt Schluss ist. Morgen treten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft.

„Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren ab dem 1. Dezember von vielen gesetzlichen Neuerungen“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen und erklärt: „Das Recht auf schnelles und zuverlässiges Internet ist damit nun gesetzlich geregelt. Wer mit Internetstörungen und Unterbrechungen zu kämpfen hat, kann das Entgelt mindern und gegebenenfalls sogar außerordentlich kündigen. Zudem sorgen transparente Vertragsinhalte und neue Bestimmungen bei Vertragsabschlüssen für mehr Schutz auf der Verbraucherseite.“ Dies soll ab sofort besser vor bösen Überraschungen schützen.

Kündigungen von Verträgen werden erleichtert

Auch hinsichtlich der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gibt es Änderungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Verträge dürfen zwar weiterhin über maximal 24 Monate abgeschlossen werden. Anbieter müssen jedoch auch Angebote über einen zwölfmonatigen Vertrag vorlegen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann sich der Vertrag auch zukünftig stillschweigend automatisch verlängern. Verbraucherinnen und Verbraucher kommen dann aber mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus.

„Vertragslaufzeiten bereiten immer wieder Probleme“, meint Körber und ergänzt: „Wir rechnen damit, dass Anbieter die neuen Regelungen bei noch laufenden Altverträgen nicht anwenden wollen und sich erst einmal dagegen sperren.“ Erstlaufzeiten von Verträgen haben ohnehin Bestandskraft: Sie gelten für die abgeschlossene Mindestvertragslaufzeit. „Stillschweigende Vertragsverlängerungen sind unserer Meinung nach aber nach neuem Recht zu bewerten. Betroffene sollten in jedem Fall versuchen, diesen Standpunkt durchzusetzen.“

Mehr Informationen zu den Neuerungen des TKG finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/gesetz-telefon-internet.

Bei Fragen zu diesem Thema hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale
Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.

 

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