20.09.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Kein Strom, kein Gas: Wenn die Energiesperre droht

Verbraucherzentrale informiert und bietet kostenlose Beratung
  • Steigende Preise sorgen dafür, dass sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher Strom und Gas nicht mehr leisten können
  • Werden Energiekosten nicht gezahlt, droht eine Sperre des Versorgers
  • Sperren unterliegen jedoch bestimmten gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung Betroffene unbedingt prüfen sollten – die Verbraucherzentrale hilft dabei

Kein Licht, kein Kühlschrank, keine Heizung – ein Szenario, in dem sich niemand wiederfinden möchte. Angesichts steigender Preise wird dies jedoch zunehmend zur Realität. Denn wenn Energiekosten nicht mehr gezahlt werden können, droht eine Sperre des Versorgers. Was viele nicht wissen: Für das Abstellen von Strom und Gas gelten bestimmte Bedingungen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt einen ersten Überblick und bietet Unterstützung.

„Wer befürchtet, Energierechnungen nicht mehr zahlen zu können, sollte sich unbedingt sofort Hilfe suchen und mit dem Energielieferanten sprechen“, sagt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Gerne unterstützen wir mit unserem neuen Beratungsangebot kostenlos dabei. Denn eine Energiesperre zu verhindern ist in jedem Fall einfacher, als diese wieder rückgängig zu machen.“

Energielieferanten müssen gesetzliche Vorgaben einhalten

Hinzu kommt, dass eine Sperre nicht immer rechtens ist. „Aufgrund der besonderen Härte hat der Gesetzgeber einige Bedingungen und Formalien festgelegt“, weiß die Expertin. Erst wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit mindestens dem Doppelten ihres monatlichen Abschlages oder ihrer Vorauszahlung im Rückstand sind und der Versorger die Zahlung bereits angemahnt hat, darf er eine Sperre androhen. Wurden kein Abschlag und keine Vorauszahlung vereinbart, muss der Rückstand mindestens ein Sechstel der Jahresrechnung betragen – in beiden Fällen jedoch mindestens 100 Euro.

Um eine angedrohte Sperre letztlich durchsetzen zu dürfen, müssen weitere gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. „Der Energielieferant muss vier Wochen vorher die Versorgungsunterbrechung nochmals androhen und die Sperre acht Werktage vorab postalisch ankündigen“, so Schröder. Zugleich müsse er eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung anbieten und schriftlich darüber informieren, wie eine Unterbrechung vermieden werden kann.

Sperren lassen sich häufig noch abwenden

„Ist die angedrohte Sperrung rechtmäßig, sollte darüber nachgedacht werden, die Vereinbarung zur Ratenzahlung anzunehmen“, sagt Schröder. Oftmals sind jedoch auch andere Lösungen, etwa eine Stundung der Kosten, denkbar. „Hierfür sollten sich Betroffene mit ihrem Lieferanten abstimmen und gemeinsam Alternativen finden, um eine Sperre zu verhindern. Denn Sperrung und Entsperrung verursachen zusätzliche Kosten.“

Forderungen der Verbraucherzentrale

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen dürfen Privathaushalte in der aktuellen Situation nicht allein gelassen werden. Es gehe darum, steigenden Energieschulden der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegenzuwirken und gleichzeitig Anreize zum Energiesparen zu geben. Sie fordert die Politik auf, Energiesperren auszusetzen. Zudem sei es wichtig, dass vorhandene Hilfen schnell ausgezahlt und weitere Entlastungen beschlossen werden. Eine Möglichkeit wäre ein Energiepreisdeckel, also ein festgelegter Höchstpreis für eine bestimmte Energiemenge. Diese müsste jedoch deutlich unter dem Durchschnittsverbrauch liegen, um weiterhin Sparanreize zu bieten.

Mehr Informationen zum Thema Energiesperren unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/strom-gassperre-was-tun.

Wer sich nicht sicher ist, ob Ankündigung und Sperrung gerechtfertigt sind, kann sich bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenlos beraten lassen.

 

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