26.10.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Taschengeld

Was sich Kinder von ihrem Ersparten kaufen dürfen

Die Grundidee des Weltspartags ist auch vielen Eltern ein Anliegen: die Bereitschaft zum Sparen fördern. Haben sich die Kinder regelmäßig etwas beiseitegelegt, können sie sich auch größere Wünsche selbst erfüllen. Was aber, wenn es eine Anschaffung sein soll, mit der Eltern nicht unbedingt einverstanden sind? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, was Kinder sich von ihrem eigenen Geld kaufen dürfen und was nicht.

Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können daher Verträge nur mit Zustimmung der Eltern schließen. „Der Taschengeldparagraph ermöglicht Kindern jedoch eine gewisse Eigenständigkeit bei der Kaufentscheidung. Sie dürfen etwas ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern kaufen, wenn sie es mit ihrem Taschengeld auch bezahlen können“, erklärt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Eltern bestimmen letztendlich, ob das Taschengeld nur für bestimmte Zwecke verwendet werden darf oder dem Kind zur freien Verfügung steht“, sagt Rehberg.

Immer die neueste Spielekonsole vom Ersparten kaufen?

Ausschlaggebend ist nicht nur, dass sich der Gegenstand preislich vom Taschengeld bezahlen lässt. „Sind die Eltern der Meinung, dass das Kind das Taschengeld nur für gesunde Sachen ausgeben darf, so kann sogar der Kauf einer Tüte Chips wieder rückgängig gemacht werden“, so der Finanzexperte. Will sich das Kind von seinem ersparten Geld eine neue Spielekonsole kaufen, sei das möglich, wenn die Eltern nichts dagegen haben. Grundsätzlich gilt: Kinder können gemäß des Taschengeldparagraphen nur bei Bargeschäften ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern Verträge schließen.

Laufzeitverträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern

Verträge, bei denen sich Minderjährige verschulden können, benötigen immer die Einwilligung der Eltern. Dazu gehören Ratenverträge wie ein Netflix-Abo oder ein Handyvertrag. Prepaid-Verträge können Minderjährige jedoch unabhängig von der elterlichen Zustimmung abschließen. Die meisten Anbieter gehen allerdings nur Verträge mit Minderjährigen ein, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/taschengeld

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