05.11.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp Scoring

No Deal: Score-Wert entscheidet über Vertragsschluss

Private Auskunfteien berechnen Score-Werte von Verbrauchern. Mobilfunkanbieter, Banken oder Versicherungen fragen diese Informationen ab und verweigern Kunden mit schlechter Bewertung den Vertragsabschluss. Wie die Berechnung stattfindet, ist unklar. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt über die Rechtslage auf und gibt Tipps, wie Verbraucher ihre Daten überprüfen können.

Ein Handyvertrag oder Ratenkauf kann mit wenigen Klicks online abgeschlossen werden. Doch was ist, wenn statt der Vertragsunterlagen eine Ablehnung im Postfach liegt? Betroffene sind oft überrascht – sie können sich nicht erklären, warum ihnen der Anbieter den Vertrag verweigert. Verantwortlich sind private Auskunfteien, welche ohne je Kontakt zu Verbrauchern aufzunehmen, Score-Werte errechnen. Name, Geburtsdatum, Anschrift, vorhandene Konten oder Handyverträge sowie Zahlungsverzug bei Rechnungen oder Raten können die Höhe des Werts beeinflussen. Auch Informationen aus amtlichen Insolvenzveröffentlichungen und Schuldnerverzeichnissen werden eingesehen. Ein hoher Score-Wert vermittelt eine hohe Kreditwürdigkeit. Ein niedriger das Gegenteil: Verträge oder Kredite werden den Verbrauchern verwehrt. Die Auskunfteien legen nicht offen, welches Verhalten positiv oder negativ bewertet wird.

Scoring ist zulässig

„Scoring ist erlaubt, sofern es für einen Vertragsschluss erforderlich ist oder berechtigtes Interesse beim Vertragspartner besteht“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Angaben wie etwa zum Beruf, zum Gehalt sowie zum Arbeitgeber dürfen jedoch nicht gespeichert werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners muss über Scoring informiert werden.

Verbraucher sollten die Richtigkeit ihrer Daten regelmäßig bei SCHUFA, infoscore Consumer Data, Creditreform Boniversum und CRIF Bürgel prüfen. „Einmal jährlich kann eine kostenfreie Datenkopie – eine Selbstauskunft – eingefordert werden. Bei fehlerhaften Daten steht den Betroffenen eine Korrektur, teilweise auch das Löschen zu“, so Körber. Außerdem ist es dringend ratsam, das verantwortliche Unternehmen in einem solchen Fall zu kontaktieren. Es muss die Daten berichtigen. Kopien des Schreibens sollten an die jeweilige Auskunftei gesendet werden.  

Weitere Informationen zum Thema - etwa den Flyer „Scoring – behalten Sie die Kontrolle über Ihre Finanzdaten“ und einen Musterbrief zur Einholung einer Eigenauskunft

ML Logo Förderung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.