10.12.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp Pakete

Verspätete oder beschädigte Pakete: Welche Rechte haben
Verbraucher?

Der zweite Advent ist verstrichen, viele Verbraucher haben ihre Weihnachtsgeschenke schon bestellt. Aber was tun, wenn die Pakete verspätet oder gar beschädigt ankommen? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Möglichkeiten Verbraucher haben und wo sie sich notfalls beschweren können.  

Bei Bestellungen muss dem Kunden ein voraussichtlicher oder verbindlicher Liefertermin mitgeteilt werden, sonst wäre die Leistung sofort fällig – das möchten die Händler natürlich nicht. „Wenn das Paket zum angegebenen Termin nicht kommt, können Verbraucher sofort aktiv werden“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie können dem Händler dann schriftlich eine Nachfrist setzen. Zwei Wochen gelten hierbei als angemessen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt online einen Musterbrief zur Verfügung.

Grundsätzlich trägt der Händler das Risiko verlorener oder beschädigter Ware. Dies gilt bis zur Übergabe des Pakets an den Käufer. Kommt das Paket in einem beschädigten Zustand an, kann die Sendung dem Paketboten wieder mitgegeben werden. Auch wenn das Paket für einen Nachbarn bestimmt ist, sollte es nicht angenommen werden. „Verbraucher bestätigen mit ihrer Unterschrift nicht nur den Empfang der Ware, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung“, sagt Preuschoff. „Lässt sich der Schaden erst nach dem Öffnen des Pakets feststellen, raten wir, ihn anhand von Fotos zu dokumentieren und direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen.“ Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Korrespondenz per E-Mail oder Einschreiben sinnvoll.

Besonders ärgerlich ist es, wenn bei Problemen mit der Paketlieferung Händler und Transportunternehmen die Schuld auf den jeweils anderen schieben. Das Portal Post-Ärger der Verbraucherzentralen ist eine gute Anlaufstelle, um Beschwerden einzureichen oder weitere Informationen einzuholen. Auch der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden auf.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per Videochat. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de


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