26.01.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Fitnessstudios verwehren Kundenrechte

Verbraucherzentrale erhält mehr Beschwerden denn je
  • Viele Fitnessstudios verlängern Verträge um Schließzeit oder fordern Beiträge ein
  • Kunden können ihre Rechte nicht durchsetzen, Anbieter berufen sich auf bestehende Gerichtsurteile
  • Verbraucherzentrale sieht keine rechtliche Grundlage für Vertragsverlängerung

Fitnessstudios bleiben geschlossen – der Ärger der Kunden wächst. In den ersten drei Januarwochen sind bereits mehr Anfragen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen eingegangen als in den Vormonaten. Hauptärgernis: Die ausgestellten Gutscheine entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben, Verträge werden unzulässig um die Schließzeiten verlängert. Dabei berufen sich viele Fitnessstudios auf bestehende Gerichtsurteile. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind diese in den meisten Fällen jedoch nicht passend. Sie rät Kunden daher, an ihren Forderungen festzuhalten und sich nicht einschüchtern zu lassen.

Ein der Verbraucherzentrale vorliegender Fall zeigt, womit viele Kunden zurzeit zu kämpfen haben: Ein Verbraucher aus Niedersachsen entzieht seinem Fitnessstudio die Kontoeinzugsermächtigung und bittet um Rückerstattung der Beiträge für die Schließmonate. Die easyFitness Hildesheim GmbH verweigert dies und erklärt, der Vertrag werde sich um alle nicht bezahlten Monate verlängern. In ihrem Schreiben beruft sie sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Torgau und des Landgerichts Würzburg. „Diese Argumentation erleben wir zurzeit oft, die Verweise auf die Gerichtsurteile sind aber meist unpassend“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So hat das Amtsgericht Torgau in einem Fall entschieden, bei dem vertraglich eine Ruhezeit vereinbart war. „Dies trifft jedoch auf die wenigsten Verbraucher zu, da eine solche Vereinbarung stets individuell getroffen wird“, sagt Preuschoff. Das Urteil aus Würzburg betrifft wettbewerbsrechtliche Fragen und bewertet die einseitige Vertragsverlängerung nur nebenbei – mit Hinweis auf die unklare Rechtslage. „Wir sind daher überzeugt, dass die aktuelle Handhabe der Fitnessstudios rechtswidrig ist“, so Preuschoff.

Ärger mit Fitnessstudios nimmt zu

Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Anbieter: Wer, wie die easyFitness Hildesheim GmbH, „solidarisches Handeln der Gesellschaft und eine gerechte Lastenverteilung“ fordert, sollte seinen Kunden mehr anbieten als eine Zwangsverlängerung des Vertrags. Dass dies leider kein Einzelfall ist, zeigen die Zahlen der Verbraucherzentrale Niedersachsen: In den ersten drei Januarwochen sind fast 200 Anfragen und Beschwerden zu Fitnessstudios eingegangen, rund 3.000-mal wurden die entsprechenden Musterbriefe heruntergeladen, der Website-Artikel wurde 9.500-fach aufgerufen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren es in der Spitze 134 Beschwerden im Monat sowie im gesamten Jahr rund 6.700 Downloads und 25.000 Seitenaufrufe. „Es ist schon ärgerlich, dass Kunden – trotz der bestehenden Gutscheinlösung – so große Probleme haben, ihre Rechte durchzusetzen“, erklärt Preuschoff. Sie rät Betroffenen, sich gut zu informieren und sich auch von angedrohten Mahnverfahren nicht verunsichern zu lassen. „Da Anbieter aus unserer Sicht während der Schließzeit keinen Anspruch auf Beitragszahlungen haben, können sie auch keine Mahn- oder Inkassokosten verlangen.“ 

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch oder per Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.

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