16.04.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Fitnessstudios lassen Kunden auf Kosten sitzen

Urteil stärkt Verbraucherrechte
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert Geschäftsgebaren der Anbieter
  • Neues Gerichtsurteil: einseitige Vertragsverlängerung unrechtmäßig
  • Kundinnen und Kunden können ihre Rechte einklagen, tragen aber Risiko der Prozesskosten

Trotz geschlossener Türen ziehen viele Fitnessstudios weiterhin Beiträge ihrer Mitglieder ein. Wer sein Geld zurückfordert oder kündigt, kommt oft nicht weiter: Die Anbieter zeigen kein Entgegenkommen und wälzen die Last einseitig auf ihre Kundschaft ab. Oft bleibt dann nur noch der Klageweg. Das Amtsgericht Döbeln hat jetzt zugunsten eines Kunden entschieden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, ihre Rechte durchzusetzen – notfalls auch gerichtlich.

Viele Fitnessstudios verlangen während der Schließzeit Beitragszahlungen oder verlängern die Verträge um die Ausfallmonate. Dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Döbeln. „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Anbieter dürfen Verträge mit festen Laufzeiten und einer festgelegten Kündigungsfrist nicht einseitig verlängern“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Auch haben Fitnessstudios kein Recht, während der Schließzeit Mitgliedsbeiträge einzufordern“, so Preuschoff.

Wehren sich Mitglieder dagegen, stellen sich Betreiber oft quer und drohen mit dem Prozesskostenrisiko. So auch im Fall eines Verbrauchers aus Niedersachsen: Am 13.07.2020 kündigte er das Vertragsverhältnis und widerrief sein SEPA-Mandat. Seine Kündigung wurde ihm zum 13.04.2021 bestätigt. Während des ersten Lockdowns musste der Verbraucher keine Beiträge zahlen, im zweiten jedoch schon. Er forderte das Geld zurück. Anstelle der Rückerstattung wurde der Kündigungszeitpunkt auf den 13.07.2021 verschoben. Das Studio ließ über einen Anwalt erklären, dass es weder kompromiss- noch verhandlungsbereit sei und riet dem Verbraucher von einer Klage wegen des Prozesskostenrisikos ab.

„Damit verspielen Fitnessstudios das Vertrauen der Kunden. Wir würden uns – auch mit Blick auf das Urteil – mehr Kompromissbereitschaft seitens der Anbieter wünschen“, sagt Preuschoff. „Es kann nicht sein, dass sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen und ihre Kundinnen und Kunden unrechtmäßig auf den Kosten sitzen lassen.“ Die Entscheidung des Amtsgerichts Döbeln mache Mut und zeige, dass sich eine Klage durchaus lohnen kann.

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per
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