12.07.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Fall des Monats - primastrom

Vertrag statt Infomaterial

Unerlaubte Telefonwerbung ist lästig – und mitunter folgenreich. Im Fall des Monats muss ein Verbraucher aus Wilhelmshaven feststellen, dass die primastrom GmbH ihm nicht nur einen Stromvertrag untergeschoben, sondern auch den Vertrag mit seinem bisherigen Stromanbieter gekündigt hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich erfolgreich für den Betroffenen eingesetzt.

Was ist passiert?

Ein Verbraucher aus Wilhelmshaven erhält einen Werbeanruf der primastrom GmbH. Er erklärt, an einen längerfristigen Stromvertrag gebunden zu sein. Da der beworbene Tarif jedoch interessant klingt, stimmt er dem Versand von Informationsmaterial zu. Nach 14 Tagen erhält er ein Willkommensschreiben von primastrom, kurz darauf die Kündigungsbestätigung seines Energieversorgers. Der Verbraucher widerruft. Er bestreitet, einem Vertragsabschluss zugestimmt zu haben und fordert einen Nachweis. Doch: primastrom lehnt ab. Der Widerruf gelte nicht, da er nicht fristgerecht eingegangen sei.

Rechtliche Einordnung

„Das Vorgehen des Stromanbieters ist gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch“, erklärt Elsbeth Noatzsch, Beraterin der Verbraucherzentrale in Wilhelmshaven. „Schon der Werbeanruf war unzulässig, da keine Einwilligung vorliegt. Zudem hat der Verbraucher dem Vertragsabschluss nicht zugestimmt und wurde anscheinend auch nicht über sein Widerrufsrecht belehrt – zumindest bleibt primastrom die Belege schuldig“, so Noatzsch. Durch den späten Versand der Vertragsbestätigung hatte der Verbraucher kaum eine Chance, fristgerecht aktiv zu werden. Dass primastrom dem alten Vertragspartner kündigt, muss er ebenfalls nicht hinnehmen. „Dafür benötigt primastrom eine Vollmacht in Textform, die der Verbraucher nicht erteilt hat.“ Besonders ärgerlich in diesem Fall: Obwohl der Verbraucher selbst mehrfach die Auflösung des untergeschobenen Vertrags fordert, kann er sein Recht nicht durchsetzen.

Ergebnis der Beratung

Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen lenkt primastrom schließlich ein. Der Vertrag wird rückgängig gemacht, eine Belieferung erfolgt nicht.

 

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