19.02.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

EWE-Werbung auf Bäckertüten irreführend

„Kostenlose“ Prämie wirkt sich auf Grundpreis aus

•    Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen erfolgreich
•    Informationen zu Preisen und Konditionen für Verbraucher schwer auffindbar
•    Unlauter: Über den erhöhten Grundpreis zahlt der Kunde teils mehr als bei einem separaten Kauf der Prämie

„Prämie für 0 €“ – mit diesem Angebot ist der Energieversorger EWE vor Weihnachten auf Kundenfang gegangen. Die Werbung war in dicken Buchstaben auf Bäckertüten gedruckt, darunter Abbildungen möglicher Prämien bei Abschluss des „Zuhause+“ Gasvertrags. Weniger auffällig: Die Fußnote mit den Preisdetails. Sie war im Knick der Tüte versteckt. Erst hier erfuhr der aufmerksame Leser, dass sich die Auswahl der Prämie direkt auf den Grundpreis auswirkt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine andere Auffassung von „kostenlos“ und ist erfolgreich gegen diese Art der Werbung vorgegangen. Die EWE AG hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

„Aus unserer Sicht war die Werbung intransparent und irreführend“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Kunden sollten glauben, für den Abschluss des „Zuhause+“-Vertrags eine kostenlose Prämie zu erhalten. Dies war jedoch nicht der Fall: So fand sich in der Fußnote der Hinweis, dass sich die Produkte je nach Prämie in ihren Grundpreisen unterscheiden. Bei Wahl des Samsung Smartphone S10e etwa wären monatlich 38,98 Euro fällig gewesen – bei Abschluss ohne Prämie 8,60 Euro. Über die vorgesehene Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zahlt der Kunde somit 729,12 Euro für die „kostenlose“ Prämie. „Die Werbung täuscht Kunden hinsichtlich des vermeintlichen Preisvorteils – zumal das Smartphone am Markt für unter 500 Euro zu haben ist“, sagt Preuschoff.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Preisangaben der Tarife finden sich nur in der Fußnote, die ohne vollständiges Auffalten der Bäckertüte gar nicht lesbar ist. Die intransparente Preisdarstellung fand sich auch auf der Internetseite des Energieversorgers, auf der die Werbung ebenfalls zu sehen war. Hier wurden zwar die Grund- und Arbeitspreise genannt, aber nicht deutlich gemacht, wie sie sich – je nach Prämienwahl – verändern. „Kunden konnten also gar nicht erkennen, welche Kosten die Prämien tatsächlich verursachen“, so die Rechtsexpertin.

Obwohl die EWE AG die Kritik der Verbraucherzentrale nicht teilt, hat sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Zukünftig darf sie Werbung dieser Art nicht mehr in Umlauf bringen.


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