17.01.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Verbraucherzentralen raten vom Verzehr der Produkte ab
  • Produkte mit Cannabidiol (CBD) werden im Handel angeboten, obwohl sie keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel haben
  • Einige Produkte wurden bereits vom Markt genommen
  • Die Verbraucherzentralen mahnen zur Vorsicht bei Produkten, die Kinder und Jugendliche ansprechen und raten vom Verzehr ab

Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrechter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden? Wie sind sie einzuordnen und zu bewerten? Die Verbraucherzentralen klären die wichtigsten Fragen.

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen – nur Samen oder Blätter – der Hanfpflanze ist legal. Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten und dürfen unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab“, so von Reeken.

Warum sind die Produkte überhaupt erhältlich?

Den Verkauf von Lebensmitteln überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. Manche Bundesländer gehen aktiv mit dem Thema um und nehmen Produkte mit Cannabidiol vom Markt, einige Gerichtsverhandlungen laufen noch – bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. Problematisch sind vor allem CBD-haltige Kaugummis, da hier die Abgrenzung zwischen Lebensmittel und kosmetischem Mittel nicht eindeutig ist. „Unserer Ansicht nach ist es dennoch nicht akzeptabel, dass CBD-haltige Kaugummis in einem Bundesland erhältlich und in einem anderen verboten sind. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden“, fordert die Ernährungsexpertin. Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen daher geschützt werden. Das gilt auch für hanfhaltige Lebensmittel wie Schokolade, Bonbons oder Energydrinks. Diese sprechen durch ihre Aufmachung oder Bewerbung auch Kinder, Jugendliche und gestresste Erwachsene an. Mit abgebildeten Cannabispflanzen und Aussagen wie „berauschend!“, „high“ oder „So sieht die Welt gleich entspannter aus!“ wird der Konsum von Cannabis verharmlost.

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