Manche Sachversicherungsverträge sind langfristig, also für mehr als 3 Jahre geschlossen worden. Diese können Sie schon zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Versicherungsjahres fristgerecht kündigen. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief.
Hat die Versicherung einen Schaden übernommen, können sowohl Sie als auch die Versicherung den Vertrag kündigen. Dies geht binnen Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, d.h. die Kündigung muss innerhalb eines Monats beim Versicherer eingehen. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief.