Auf eigenen Füßen: Laura zieht aus

Laura zieht aus neu
Stand: 10.11.2021

Laura beginnt demnächst ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Eine schöne und bezahlbare Bleibe zu finden, ist eine Herausforderung. Auch der Mietvertrag hat es manchmal in sich und birgt im Kleingedruckten so manche Überraschung. 

Zeitung und Internet durchforsten

Der klassische Weg ist die Tageszeitung oder das Anzeigenblatt, dort finden sich spaltenweise Annoncen. Im Internet lohnt ebenfalls der Blick in die Zeitungsinserate, oder Sie klicken sich durch das Angebot der großen Immobilienportale. Dort können Sie dank der vielen Filter sehr gezielt suchen. Mitunter findet sich die neue Bleibe auch über eine Suchanzeige bei ebay Kleinanzeigen oder über Ihren Facebook-Account. Beliebt sind zudem die „Schwarzen Bretter“ der Universitäten, Cafés und Supermärkte. Eine prima Alternative zum freien Markt bieten Wohnungsbaugenossenschaften, deren Mieten oft deutlich unter dem „normalen“ Niveau liegen. Manchmal ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den Geringverdiener wie Studenten oder Auszubildende beim städtischen Wohnungsamt beantragen können.

Mietvertrag und Kaution

In der Ausbildung verdient Laura noch nicht so viel, das schreckt manche Vermieter ab. Eine schriftliche Bürgschaft der Eltern sichert den zweifelnden Wohnungsbesitzern die regelmäßige Zahlung der Miete zu. Bekommt Laura die ersehnte Wohnung, schließt sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag ab. Darin steht genau, wie hoch die monatliche Zahlung ist, was alles zur Wohnung gehört (Keller, Dachboden) und an welchem Tag das Mietverhältnis beginnt. Mit der Unterschrift fällt eine Kaution an, in der Regel drei Monatsmieten. Dieses Geld legt der Vermieter auf ein spezielles Konto und kann es im Notfall nutzen – falls Laura ihre Miete plötzlich nicht mehr bezahlt oder sie die Wohnung beim Auszug in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt. Ist alles in Ordnung, bekommt Laura das Geld nach ihrem Auszug zurück. 

Der Teufel steckt im Detail

Achtung: Ist der Mietpreis mit dem Zusatz „warm“ angegeben, sind die Nebenkosten (Müllabfuhr, Gartenpflege) sowie die Heizung inklusive, bei „kalt“ nicht. Oft wird der Wasserverbrauch extra über die Stadtwerke berechnet, der Strom sowieso. Hierfür muss Laura mit circa 96 Euro pro Monat bei einer Wohnungsgröße von 45 m² rechnen. Kommen auch Gas und Wasser hinzu, können die Nebenkosten insgesamt schnell auf 175 Euro ansteigen.

Manche Verträge sind zeitlich befristet, das heißt: die Besitzer vergeben ihre Wohnung nur für ein paar Jahre, oder sie vereinbaren im Vertrag eine Mindestmietdauer um einem häufigen Wechsel vorzubeugen. Geplante Mieterhöhungen stehen auch da, zum Beispiel eine „Staffelmiete“. Demnach kostet die Wohnung oft schon nach einem Jahr deutlich mehr. Ist alles soweit akzeptabel, kann Laura den Vertrag unterschreiben und sich auf die neue Wohnung freuen.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Mietrecht gerne an den Deutschen Mieterbund. Wir beraten zu diesem Thema leider nicht.

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