Vertrag ist Vertrag - oder...?
Nur in Ausnahmefällen haben Sie als Verbraucher das Recht, sich durch einen Widerruf einseitig von einem Vertrag zu lösen. Wie ist das bei Vertragsabschluss an der Haustür, auf Freizeitveranstaltungen, bei Messekäufen, Zeitschriftenabonnements, im Ausland und bei Fernabsatzverträgen? Broschüre zum Download: