Gut versichert in den Winterurlaub

Mit den richtigen Versicherungen in den Winterurlaub

Das Wichtigste in Kürze

  1. Für gesetzlich Versicherte gilt im europäischen Ausland die Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), privat Versicherte sind ohnehin geschützt.
  2. Schließen Sie immer eine Auslandsreisekrankenversicherung ab. Damit sichern Sie höhere Behandlungskosten und einen möglichen Rücktransport ab.
  3. Achten Sie auf einen umfassenden Lawinenschutz bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Stand: 17.01.2024

Skigebiete locken mit Schnee- und Winterfreuden. Zählen Sie zu den zahlreichen Winterurlaubern? Achten Sie auf die passenden Versicherungen im Gepäck.

Im Urlaub erkranken, das wünscht sich niemand. Gut zu wissen: Mit der richtigen Absicherung sind Behandlungskosten kein Problem.

Einsatz der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei gesetzlich Versicherten

Verbringen Sie Ihren Urlaub in der EU, gehen Sie mit Ihrer Versichertenkarte einfach zum Arzt oder ins Krankenhaus. Aufgedruckt ist die EHIC auf der Rückseite. Falls nicht, beantragen Sie vor der Reise eine kostenfreie Extrakarte bei Ihrer Kasse.

Mit der Karte erhalten Sie die gleichen Leistungen wie Versicherte im Urlaubsland. Diese weichen in einigen Ländern von denen in Deutschland ab, etwa hinsichtlich der Eigenanteile. Einige Länder (Frankreich, Schweiz) verlangen, dass Sie die Behandlung sofort bezahlen. Die Auslagen erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse nach Ihrer Rückkehr. Die EHIC gilt ebenso für die Schweiz und Norwegen.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Die Ärzte behandeln Sie im EU-Ausland auch privat. Sie erhalten eine Rechnung. Nach Ihrer Rückkehr rechnen Sie mit Ihrer Kasse ab. Für eine private Behandlung zahlen Sie im Urlaubsland mehr. In diesem Fall erstattet Ihnen die Krankenkasse den Teil der Kosten, der für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Da die Kosten für die Privatbehandlung meist deutlich über den Erstattungssätze der deutschen Krankenkassen liegen, wird die Erstattung oft nur einen kleinen Teil der tatsächlich angefallenen Kosten umfassen. Dies gilt ausschließlich für ambulante Behandlungen.

Die private Auslandsreisekrankenversicherung nicht vergessen

Schließen Sie grundsätzlich eine Police ab. Denn: Ihre gesetzliche Versicherung zahlt keinen medizinisch erforderlichen Rücktransport. Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet zudem privatärztliche Behandlungen komplett. Damit vermeiden Sie Ärger, falls am Urlaubsort ausschließlich Privatärzte behandeln oder Ärzte Ihre EHIC nicht akzeptieren.

Dies Auslandsreisekrankenversicherung gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Achten Sie auf die maximal versicherte Reisedauer. Viele Anbieter bieten Schutz für Reisen bis zu 56 Tage, andere für bis zu 70 Tage. Vergleichen Sie Preise und Leistungen. Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Warentest.

Die private Krankenversicherung (PKV)

Privat Versicherte sind innerhalb Europas versichert. Auch außerhalb Europas sind Sie für Reisen bis zu einem Monat geschützt. Einige Verträge bieten längere Zeiträume an.

Rechnen Ärzte im Ausland höhere Sätze ab als in Deutschland, verbleibt ein Eigenanteil. Gerade bei Reisen nach Nordamerika entstünden Ihnen erhebliche Zusatzkosten. Schließen Sie zu Ihrem Schutz eine Auslandsreisekrankenversicherung ab. Diese übernimmt zusätzlich die Kosten für Ihren Rücktransport aus dem Ausland - aber nicht in jedem Tarif.

Die private Haftpflichtversicherung

Ein Unfall beim Skifahren passiert schnell. Verursachen Sie einen Schaden, haften Sie für die Folgen. In solch einem Fall tritt die Haftpflichtversicherung ein. 

Doch was, wenn Sie einen Unfall erleiden und Ihr Gegenüber nicht haftpflichtversichert ist? In solch einem Fall übernimmt Ihre eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden, soweit Sie eine Forderungsausfalldeckung vereinbart haben.
 

Der Kaskoschutz bei der Kfz-Versicherung

Viele fahren mit dem eigenen Auto in den Winterurlaub. Achten Sie darauf, dass Ihre Kfz-Versicherung Lawinenschäden abdeckt. Im Idealfall sind alle Lawinenschäden inbegriffen. Legen Sie bei entsprechender Witterung Schneeketten an. Sie gefährden ansonsten Ihren Versicherungsschutz.

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