Zwangsvollstreckungen beim Rundfunkbeitrag

Zwangsvollstreckung

Was können Sie tun?

Stand: 20.04.2021

Ihr Konto ist gepfändet oder eine Vollstreckung ist angekündigt: Verbraucher können nicht nachvollziehen warum und sind mit der Situation überfordert. Wir helfen weiter.

Den ratsuchenden Verbrauchern ist oft nicht bewusst, Beitragsschuldner zu sein und den Rundfunkbeitrag tatsächlich zahlen zu müssen. In manchen Fällen ist eine Abmeldung oder eine Befreiung fehlgeschlagen.

Beispiele für irrtümliche Annahmen

  • Einige Verbraucher haben die "Befreiungsbescheide des Arbeitsamts" an den Beitragsservice geschickt. Sie glauben, damit seien sie von der Beitragspflicht automatisch befreit. Da die Betroffenen nichts mehr vom Beitragsservice gehört haben, sehen sie die Sache als erledigt an.
  • Andere haben dem NDR mitgeteilt, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Eine Beitragspflicht für Untermieter bestünde daher nicht: Die Liste der irrtümlichen Annahmen ist lang.

Fakt ist: In allen Fällen, in denen es zu einer Vollstreckung kommt, ist nichts geklärt! Der Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten gehen von einer Beitragspflicht des Verbrauchers aus.

Wie es zur Vollstreckung kommt

Die Betroffenen erhalten zunächst Schreiben der Vollstreckungsbehörde, dass ein entsprechender Vollstreckungsauftrag vorliegt. Teilweise werden sie gebeten, an einem bestimmten Termin zu Hause zu sein. Oder es wird ein Zahlungstermin vereinbart, bis zu dem ein Betrag gezahlt werden muss. Manchmal wird auch eine direkte persönliche Rücksprache erwartet.

Suchen Sie den Kontakt. Die Art und Weise der Vollstreckung liegt bei den Vollstreckungsbehörden. Es gibt Gemeinden, die lieber das persönliche Gespräch suchen, andere wiederum vollstrecken das Konto.

Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen:

  • Geldpfändung
  • Lohn- und Gehalts­pfändung
  • Pfändung von Sozial­leistungen (beispielsweise Krankengeld, Rente, Arbeits­losen­geld)
  • Pfändung von Konto­guthaben
  • Pfändung von Lebens­versicherungs­ansprüchen
  • Pfändung von beweglichen Sachen, wie beispiels­weise Schmuck

Die Landesrundfunkanstalten vollstrecken nicht selbst. Hierfür sind unterschiedliche Behörden, wie Gemeinden/Kommunen, Finanzbehörden oder Gerichtsvollzieher zuständig. Diese Vollstreckungshilfe erfolgt nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der einzelnen Länder. 

Verbraucher berichten uns, nie einen Festsetzungsbescheid erhalten zu haben. Ohne wirksame Zustellung ist der Bescheid nicht bestandskräftig. Allerdings gilt dieser mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt.

Unser Rat:

Reagieren Sie, sobald Sie eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben und eine Zwangsvollstreckung droht. Wir helfen Ihnen dabei, den Sachverhalt aufzuklären und die Rechtslage zu erläutern.

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