Die drei Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung

Die drei Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung
Stand: 29.04.2024

Im Pflegefall zahlen die gesetzlichen Pflegekassen in Abhängigkeit von Pflegegrad (PG) und der Pflegesituation festgelegte monatliche Summen. Die Leistungen decken dabei in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten. 

Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, die Versorgungslücke zu schließen.

Es gibt drei verschiedene Modelle: Die Pflegetagesgeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Für alle gilt:

  • Die Versicherer machen Annahme und Bedingungen des Vertrages vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig. Die Beitragshöhe orientiert sich dazu am Eintrittsalter.
  • Bei allen Versicherungen sollte berücksichtigt werden, ob sie im Pflegefall beitragsfrei gestellt wird. 
  • Wichtig: Zu den Kosten der Pflege kommen – wie in der eigenen Wohnung - auch im Pflegeheim Kosten für Unterkunft und Verpflegung dazu. 

Pflegetagesgeldversicherung

Diese Versicherung zahlt einen festen Tagessatz abhängig von der Höhe des Pflegegrads des Versicherten. 

  • Grundsätzlich erfolgt die Zahlung unabhängig von der Pflegesituation. Es macht Sinn einen Tarif zu wählen, bei dem sich die Höhe der Zahlung, an den zu erwartenden Kosten der Pflege orientiert. Bei der Versorgung im Pflegeheim liegt der Eigenanteil für die Pflege bei PG 2 bis 5 zurzeit einheitlich bei 1500 Euro. Die Höhe der selbst zu tragenden Kosten für die Pflege durch ambulante Pflegedienste sind nicht einheitlich und steigen mit der Höhe des Pflegegrades. 
  • Für bestimmte Pflegetagegeldtarife gibt es eine staatliche Förderung von 5 Euro zu den monatlichen Beiträgen. Die Leistungen fallen hierbei jedoch häufig niedrig aus und die Beiträge sind auch im Pflegefall weiter zu zahlen. Einziger Vorteil: In diese Tarife muss jeder aufgenommen werden, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Dafür gilt eine Wartezeit von 5 Jahren.

Pflegekostenversicherung

Hier zahlt die Versicherung nur bei nachgewiesenen, verbliebenen Pflegekosten nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt 2 Tarifarten: 

  • Bei Variante 1 wird ein vereinbarter Prozentsatz des verbleibenden Eigenanteils von der Versicherung übernommen.
  • Bei Variante 2 werden die Restkosten bist zu einem Höchstbetrag von der Versicherung gezahlt.

Pflegerentenversicherung

Bei diesem Modell zahlt der Versicherer bei Eintritt des Pflegefalls eine vereinbarte monatliche Rente. 

  • Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und ist unabhängig von der Pflegesituation oder den Pflegekosten. 
  • Die Beitragszahlung kann bei finanziellen Engpässen – mit Einbußen bei der späteren Rente – ausgesetzt werden. 
  • Eine Kündigung der Rentenversicherung mit Auszahlung des Rückkaufswerts ist möglich. 
  • Im Vergleich zu den anderen Varianten der Pflegezusatzversicherung ist der Beitrag deutlich höher.

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