Zu viele Siegel und zu wenig Transparenz bei Klimawerbung auf Lebensmitteln

Marktcheck Klimawerbung, Tüte mit Aufdruck CO2 neutral, grüne Blätter

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ergebnisse eines bundesweiteten Marktchecks zeigen: Es lässt sich kaum beurteilen, wie aussagekräftig Klimaaussagen sind.
  • Häufig fehlen nähere Informationen zu den klimabezogenen Aussagen auf der Verpackung.
  • Die Verbraucherzentralen fordern Transparenz und einheitliche rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Klima- und CO2-Aussagen auf Lebensmitteln.
Stand: 08.11.2023

Klimaneutral, klimapositiv, CO2-reduziert: Die Siegel und Aussagen auf Lebensmittelverpackungen rund ums Klima sind vielfältig. Was dahinter steckt, ist jedoch nur schwer nachvollziehbar. Klimawerbung muss einheitlich und transparent sein. Das zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentralen.

In einem bundesweiten Marktcheck (.pdf) prüften die Verbraucherzentralen, welche klimabezogenen Aussagen und Siegel Lebensmittelhersteller verwenden. Dafür suchten sie im April 2023 in 10 Bundesländern Discounter, Supermärkte, Biomärkte und Drogeriemärkte auf. Insgesamt wurden 87 Produkte erfasst, auf denen im Hauptsichtfeld klimabezogene Aussagen zu finden waren.

Am häufigsten trugen pflanzliche Ersatzprodukte, Getränke, Convenience-Produkte und Speziallebensmittel wie Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder klimabezogene Werbung.

Bioprodukte wurden ähnlich häufig mit Klimaaussagen beworben wie konventionell erzeugte Lebensmittel. Allerdings haben Bio-Lebensmittel nur einen Marktanteil von etwa sieben Prozent und weisen verhältnismäßig öfter Aussagen zur Klimawirksamkeit auf. 

Aussage „Klimaneutral“ am häufigsten zu finden

Insgesamt haben wir 92 Klimaaussagen auf den 87 Produkten erfasst. Am häufigsten warben Hersteller mit Klimaneutralität (53 von 87 Produkten). Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ sind besonders geeignet, Sie als Kundin oder Kunden in die Irre zu führen. Denn aus unserer Sicht lassen sich solche Angaben nicht belegen

Aussagen zum Klimaschutz fehlt der klare Bezug 

Bei einem Drittel der erfassten Klimaauslobungen blieb unklar, ob sich die entsprechenden Angaben auf die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt beziehen. Für Sie sind eindeutige Aussagen allerdings wichtig, damit Sie den Beitrag zum Klimaschutz besser einschätzen können.

Unserer Meinung nach sollten sich Klimaaussagen nicht nur auf Teilaspekte des Produktes beziehen, sondern immer den gesamten Lebenszyklus betrachten

Erläuterungen und Überprüfung zu Klimaaussagen fehlen

Bei etwas mehr als einem Drittel der geprüften Produkte gab es auf der Verpackung keine näheren Erläuterungen der Klima- und CO2-Auslobungen. Folglich können Sie diese auch nicht beurteilen. Hierfür ist es wichtig zu wissen, ob ein Unternehmen aktiv eigene Emissionen reduziert oder ausschließlich auf die Unterstützung von Klimaschutzprojekten setzt.

Bei 73 der 87 Produkte verwiesen Links und QR-Codes auf weitere Informationen. Dies ist zwar begrüßenswert, allerdings nutzen Ihnen solche weiterführenden Informationen nur selten, wie die Studie (.pdf) des vzbv zeigt.

Bei knapp der Hälfte der untersuchten Produkte fehlten Hinweise darauf, welcher externe Dienstleister das Siegel und die Aussagen vergeben oder geprüft hat. Durch die fehlende Transparenz können Sie nur schwer beurteilen, wie verlässlich die klimabezogenen Angaben sind.

Darum sind Werbebegriffe wie „klimaneutral“ oder „CO2-reduziert“ trügerisch

Eine klimafreundliche Lebensmittelproduktion ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig. Und die Werbung auf den Verpackungen wirkt:  Sie schätzen diese Produkte mit umwelt- und klimabezogenen Aussagen als wesentlich umweltfreundlicher ein, als Produkte ohne entsprechende Aussagen, wie eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (.pdf) zeigt.

15 Prozent der Treibhausgasemissionen pro Kopf lassen sich auf die Ernährung zurückführen. Eine emissionsfreie und damit klimaneutrale Produktion von Lebensmitteln ist derzeit jedoch nicht möglich. Daher führen viele Unternehmen Kompensationsmaßnahmen durch, wie die Finanzierung von Klimaschutzprojekten. 

Doch ist Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht bewusst, dass Begriffe wie „klimaneutral“ nichts darüber aussagen, ob das Produkt klimaschonend hergestellt wurde oder sich der Hersteller zur Reduktion von CO2 verpflichtet hat. Das aber erwarten sie, wenn sie die Angabe auf einem Produkt lesen. Das verdeutlicht eine Verbraucherbefragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (.pdf).

Zudem sind Werbeaussagen mit Umwelt- oder Klimabezug, sogenannte Green Claims, bislang kaum reguliert. Sie können verwendet werden, ohne dass der Gesetzgeber darüber Nachweise fordert oder der Klimabezug unabhängig geprüft wurde.

Fazit des Marktchecks zu Klimawerbung auf Lebensmitteln

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass Klima- und CO2-Auslobungen in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung auf Lebensmittelverpackungen zu finden sind. Die klimabezogenen Angaben sind meist weder nachvollziehbar noch überprüfbar. Gründe dafür sind unter anderem sowohl fehlende Erläuterungen als auch fehlende Hinweise auf unabhängige Kontrollen.

Aktuell existieren keine konkreten gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung klimabezogener Angaben. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Richtlinie zu Umweltaussagen, die diese rechtlichen Lücken schließen soll. Den Entwurf bewerten die Verbraucherzentralen als vielversprechend. Bis diese Richtlinie umgesetzt und damit Auswirkungen auf Werbeaussagen haben wird, können jedoch noch Jahre vergehen. 

Die Verbraucherzentralen fordern

  • Nicht belegbare Aussagen und Siegel sollten nicht mehr verwendet werden. Dazu gehören auch Formulierungen wie „klimaneutral“, „klimafreundlich“ oder „CO2-positiv“ sowie andere Aussagen mit gleichwertiger Bedeutung und Tragweite.
  • Unternehmen sollten nur mit umgesetzten, belegten Klimaschutzmaßnahmen werben, jedoch nicht ausschließlich mit Zielvorgaben.
  • Werben Unternehmen mit einer reduzierten CO2-Bilanz, sollte sich diese auf das gesamte Produkt und dessen gesamten Lebenszyklus beziehen und nicht nur auf einen Teilaspekt wie die Verpackung oder Produktion.
  • Es braucht einheitliche rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Klima- und CO2-Aussagen. Dies ist nur durch eine Überprüfung der verwendeten Werbeaussagen und Siegel mittels staatlich anerkannter, unabhängiger, akkreditierter Drittanbieter gewährleistet. Eine Zertifizierung durch das Unternehmen selbst ist nicht ausreichend.
  • Die Erstellung und Veröffentlichung von Hintergrundinformationen zu Werbeaussagen und Siegeln sollten nach einheitlichen Mindeststandards erfolgen. Diese Standards sollten alle Marktteilnehmer und Unternehmen umsetzen, die mit Klimaaussagen werben wollen. Dadurch wird eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Produkten einer Produktkategorie ermöglicht.

Hier gibt es den vollständigen Marktcheck (.pdf) zum Nachlesen. Tipps für eine klimafreundlichere Ernährung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.

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