Marktcheck: Wenig unperfektes Obst und Gemüse im Supermarkt

Frau vor Regal mit Äpfeln im Supermarkt

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch zwei Jahre nach dem letzten Marktcheck bietet der Handel weiterhin hauptsächlich Äpfel und Möhren der Klasse I und orientiert sich so vor allem an äußeren Merkmalen wie Optik oder Form.
  • Zum Standard im Supermarkt sollten allerdings auch Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern gehören.
  • Würde der Handel Obst und Gemüse in unterschiedlichen Größen anbieten, könnten Sie bedarfsgerechter auswählen. Der Verkauf sollte dann grundsätzlich nach individuellem Gewicht und nicht nach Stück erfolgen.
Stand: 18.10.2023

Die Verbraucherzentralen haben sich das Angebot von Äpfeln, Möhren, Kohlrabi und Eisbergsalat im Supermarkt genauer angeschaut. Das Fazit: Kleines oder krummes, unperfektes Obst und Gemüse schafft es noch immer kaum in die Supermarktregale, obwohl das Lebensmittelverluste insgesamt reduzieren könnte. 

Supermärkte achten stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse. Das bestätigen die Marktchecks der Verbraucherzentralen aus den Jahren 2021 und 2023. Auch wenn im Handel selbst verhältnismäßig wenig Lebensmittel weggeworfen werden, beeinflusst dieses Vorgehen Lebensmittelverluste in der Produktion. Denn den Erzeugerinnen und Erzeugern bieten sich für unperfektes Obst und Gemüse dadurch nur wenig Verkaufsmöglichkeiten.

Dabei ist kleines und krummes Obst und Gemüse mit ein paar Schönheitsfehlern nicht weniger wert als perfektes. Auch geschmacklich kann es selbstverständlich mithalten. Eine eingeschränkte Auswahl im Supermarkt nimmt Ihnen allerdings die Chance, bedarfsgerecht und nachhaltig einzukaufen.

Klasseneinteilung bei Obst und Gemüse

Oft verkaufen Händler ihr Obst und Gemüse nach Klassen sortiert. Gesetzlich vorgeschrieben ist das von der EU nur für zehn Produktgruppen. Für Äpfel etwa ist das der Fall, für Möhren aber nicht. Für anderes Obst und Gemüse zieht der Handel häufig die Normen der Vereinten Nationen (UNECE-Normen) freiwillig heran.

Je höher die Klasse, desto höher sind beispielsweise die Anforderungen an Optik und eine einheitliche Größe. So können Äpfel der Klasse II unter anderem in ihrem Durchmesser stärker abweichen als Äpfel der Klasse I.

Doch egal welcher Klasse Obst und Gemüse zugeordnet wird: Frisch, sauber, reif und frei von Fremdgeruch oder Fremdgeschmack müssen alle Sorten sein. Die Klasseneinteilung bezieht sich hauptsächlich auf optische Merkmale wie Form, Farbe oder Schale. 

Wenig unperfektes Obst und Gemüse der Klasse II im Supermarkt

In der Stichprobe wurden rund drei Viertel der angebotenen Äpfel in Klasse I und etwa ein Viertel in Klasse II angeboten. Das gleiche Bild ergab sich bei den Möhren. In Einzelfällen gab es auch keine Klassenauszeichnung. Im Vergleich zur Stichprobe im Jahr 2021 ist das Angebot an Klasse II-Äpfeln und Möhren damit nur geringfügig gewachsen.

Discounter hatten am wenigsten Äpfeln und Möhren der Klasse II in ihrem Sortiment, wohingegen die untersuchten Bio-Märkte ausschließlich Äpfel und Möhren der Klasse II anboten. Dieses Bild hat sich im Vergleich zur Vorerhebung ebenfalls nicht geändert.

Nur vereinzelt wurde auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hingewiesen. Auf zwei Apfel-Verpackungen fanden wir den Aufdruck "Krumme Dinger / Krumm in der Form. Makellos im Geschmack". Und in einem Fall ein Schild neben der Ware "Möhren – Die etwas anderen“.

Unterschiedliche Größen nur zum Einheitspreis

Der Marktcheck 2023 zeigt erneut: Wurden Kohlrabi und Eisbergsalat angeboten, gab es diese ausschließlich zum einheitlichen Stückpreis. Die angebotenen Größen variierten dabei zum Teil sehr. So fanden die Verbraucherzentralen bei Kohlrabi in 66 Prozent und bei Eisbergsalat in 40 Prozent der Märkte deutliche Größenunterschiede.

Stichprobenhaft nachgewogen, ergaben sich bei Kohlrabi in einzelnen Märkten Gewichtsspannen von rund 140 bis 720 Gramm zwischen dem kleinsten und dem größten Exemplar innerhalb der Kohlrabi-Kiste.

Beim Eisbergsalat betrug der größte Gewichtsunterschied bei gleichem Endpreis rund 600 Gramm. Auch wenn gewisse Größenunterschiede zulässig und eine Sortierung nach Größen nicht erforderlich ist: Sind die Unterschiede zu groß, rechtfertigt das aus unserer Sicht keine Berechnung nach Stück.

Sie als Kundin oder Kunde konnten zwar nach Ihrem jeweiligen Bedarf größere oder kleinere Exemplare auswählen. Da Sie aber den einheitlichen Stückpreis zahlen müssen, verleitet das unter Umständen zum Kauf des größten Produkts. Ihren tatsächlichen Bedarf berücksichtigen Sie dann im Zweifel nicht und entsorgen nicht verwendete Gemüsereste möglicherweise.

Fazit und Forderungen: Angebot von Obst und Gemüse im Supermarkt muss naturnaher und nachhaltiger werden

  • Im Lebensmitteleinzelhandel besteht nach wie vor ein großes Potenzial, die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Der Handel sollte die Anforderungen an Optik, Größen- und Gewichtsnormen von Obst und Gemüse zugunsten einer naturnahen und nachhaltigen Sortimentsgestaltung anpassen.
  • Ein größeres Angebot von Obst und Gemüse der Klasse II im Markt trägt zu einem realistischeren Bild von landwirtschaftlich erzeugten Produkten bei. Auch erhöht es die Vermarktungschancen für Produkte, die von der aktuellen Norm abweichen. Am Ende geht es darum, auch durch die Sichtbarkeit von Schönheitsfehlern die Wertschätzung dieser genauso wertvollen Produkte zu erhöhen.
  • Obst und Gemüse unterschiedlicher Größe anzubieten, kann Lebensmittelverschwendung ebenfalls reduzieren. Sie profitieren davon, unterschiedliche Größeneinheiten oder Obst und Gemüse nach Gewicht kaufen zu können. Aus Verbrauchersicht sollte der Handel Gemüse unterschiedlicher Größe dabei grundsätzlich nach Gewicht verkaufen. Ein einheitlicher Stückpreis kann Sie dazu verleiten, das größte Produkt zu wählen und Ihren tatsächlichen Bedarf zu vernachlässigen. Die Berechnung nach individuellem Gewicht bietet Ihnen dagegen ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Im Juni 2023 haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und 14 Unternehmen des deutschen Lebensmittelgroßhandels und Lebensmitteleinzelhandels den "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung" geschlossen. Insgesamt wurden rund 40 Maßnahmen erarbeitet, von denen nur einige verpflichtend sind. Sollen die Reduktionsziele bis 2030 erreicht werden, müssen alle Beteiligten die Maßnahmen zur Halbierung von Lebensmittelabfällen im Einzelhandel konsequent und verbindlich angehen.

Tipps zur Haltbarkeit und Lagerung von Obst und Gemüse

  • Verbrauchen Sie sehr reifes Obst und Gemüse rasch und achten Sie bis dahin auf die richtige Lagerung.
  • Weich gewordene Paprika, Tomaten oder Auberginen lassen sich zu Suppen, Saucen oder einer mediterranen Gemüsepfanne verarbeiten. Resterezepte finden Sie hier.

Hintergrund des Marktchecks

In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen zwei Jahre nach einer ersten Erhebung 2021 erneut die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Darunter befanden sich zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte. Die Standorte der Märkte waren dabei die gleichen wie in der Vorerhebung, um eine Entwicklung sichtbar zu machen. Die Anzahl der Fragestellungen wurde leicht reduziert und auf die wichtigsten Stellschrauben für die Reduzierung von unnötigen Verlusten bei Obst und Gemüse im Handel fokussiert.

In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilungen wurde erfasst, wie groß der Anteil von Klasse II bei Äpfeln und Möhren im Sortiment war und ob der Preis am Beispiel von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellem Gewicht oder Stück berechnet wurde. Bei großen Unterschieden im Gewicht wurden stichprobenhaft Minimal- und Maximalgewichte erfasst.

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