Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bekräftigt daher ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden dürfen. Diese Regel soll verhindern, dass Verbrauchern auf unerlaubte Weise Verträge aufgezwungen werden. "Nur wenn sich kein Geschäft mehr machen lässt, werden solche Anrufe verschwinden", so Karin Goldbeck, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen inzwischen ihre vermeintlichen Forderungen sogar auch über die Telefonrechnung ein. So rechnet beispielsweise die Firma "Telomax GmbH" etwa 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab und behauptet, mit den Betroffenen am Telefon einen Vertrag geschlossen zu haben.
Dies ist nur ein Beispiel aus der Flut von Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben.
Fast 80.000 Verbraucher haben sich an der seit März 2010 durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt; mehr als 3.500 Teilnehmer davon stammten aus Niedersachsen. Den Gesamtbericht finden sie hier.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert dringend eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, z. B. unterdrückte Rufnummernanzeige, müssen künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
Tipp: Bis dahin sind nicht nur private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen, auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden, um Abzockern keine Chance zu geben.
Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-06 Mo, Di, Do von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.
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