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Google Street View: Widerspruch gegen Bilder von Haus und Hof im Internet

Die Verbraucherzentrale hilft mit einem Musterbrief, sich gegen die Darstellung im WorldWideWeb zu wehren. Auch online ist ein Widerspruch noch möglich. Allerdings sollte Google auch eine Telefon-Hotline einrichten, um Widersprüche entgegen zu nehmen.

Menschen, Straßen und Gebäude im Visier

Google hat seit 2008 in Deutschland mit Kamerafahrzeugen in allen Landkreisen und Kreisstädten Bilder für sein Angebot "Street View" aufgenommen. Durch Fotografien von Straßen und Gebäuden sollen die bisher veröffentlichten Karten und Satellitenfotos im Angebot "Google Maps" so ergänzt werden, dass im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht.

Rückschluss auf persönliche Verhältnisse möglich

Anhand der Bilder kann in vielen Fällen festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Vor allem die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden und somit sind Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse der Eigentümer möglich. Die Privatsphäre zahlreicher Betroffener ist daher erheblich beeinträchtigt.

Keine Garantie auf wirksame Anonymisierung

Zwar will Google die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Die dabei eingesetzten Verfahren führen aber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung. Vereinzelt erkennt die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer einmaliger Merkmale (ausgefallene Kleidung, Behinderung oder seltenes Modell) trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibt.

Widerspruch gegen Veröffentlichung der Aufnahmen



  • Per Post oder E-Mail:
    Seit dem 18. November stehen zwar Aufnahmen von Straßen, Plätzen und Gebäuden in 20 deutschen Städten im Internet. Eigentümer und Mieter können sich aber nach wie vor dagegen wehren, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann. Dabei hilft unser Musterbrief, mit dem Sie per Post (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19,20354 Hamburg) oder per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) widersprechen können.
  • Online auf der Google-Seite:
    Einwohner solcher Regionen, für die der Dienst noch nicht gestartet ist, können Widerspruch auch weiterhin online mit dem Tool auf der Google-Seite einlegen - und zwar unter dem Punkt "Unkenntlichmachung beantragen". Hierbei müssen Sie das jeweilige Objekt im Netz präzise lokalisieren, damit es dem Widerspruch zugeordnet und gelöscht werden kann. Google bestätigt anschließend den Widerspruch mit allen gemachten Angaben zum Haus per E-Mail.
    Zur Vorbeugung von Missbrauch enthält die E-Mail einen Link zu einer Website, auf der ein Verifizierungscode eingeben werden muss. Diesen Code erhalten Sie mit der Post. Nach Eingabe des Codes wird das Haus unkenntlich gemacht.
    Hausbesitzer und Mieter aus Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Oberstaufen, Stuttgart und Wuppertal, von deren Immobilien bereits Bilder online zu sehen sind, haben nicht mehr die Möglichkeit, den Widerspruch online abzugeben. Vielmehr können sie in Street View bei einer Häuseransicht den Link "Ein Problem melden" am unteren Bildrand anklicken und das sich öffnende Formular ausfüllen. Über diesen Weg sollten Sie sich auch beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Haus oder gar Ihre Person sei nicht hinreichend unkenntlich gemacht.

    Kritik und Forderungen der Verbraucherzentrale

    Die Verbraucherzentrale fordert, dass Google für die Entgegennahme von Widersprüchen über die Online-Registrierung hinaus eine Telefon-Hotline einrichtet. So könnten Bürger, die über keinen Internetanschluss verfügen, auf einfachem Weg ihren Widerspruch - mit anschließender schriftlicher Verifikation - einlegen. Vor Freischaltung des Dienstes muss zudem sichergestellt sein, dass alle personenbezogenen Daten wie Abbilder von Personen und Kfz-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter lediglich zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien und jetzt in Deutschland praktiziert wird, ist nicht ausreichend.

    Vorsorglich Widerspruch einlegen

    Auch wenn Google 2010 für Ihren Ort noch keine Veröffentlichung der Ansichten von Straßen und Gebäuden plant: Falls Sie keine Bilder Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Internet wünschen, können Sie in jedem Fall vorsorglich mit Hilfe unseres Musterbriefs per Post (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19,20354 Hamburg) oder per E-Mail widersprechen.


    Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie sich an die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde wenden: per Post (Klosterwall 6, Block C, 20095 Hamburg) oder per E-Mail.


    Weitere Informationen

    Datenmissbrauch und Datenschutz

TitelDok.-TypGröße
Musterbrief Google Street ViewRTF24.1 KB
Musterbrief Google Street ViewPDF45.1 KB

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link777601A.html