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Last-Minute-Reisen: Von wegen immer ein Schnäppchen

Flugzeug startet

Mallorca, Türkei und Griechenland sind in diesem Sommer preis-attraktive Ziele für Kurzentschlossene. Allerdings: Nicht jedes Last-Minute-Angebot ist ein Schnäppchen. Wer möglichst günstig verreisen will, kommt um einen genauen Preisvergleich des Komplettpakets sowie einzelner Leistungen nicht herum. Denn mit dem anziehenden Hinweis "Superangebot in letzter Minute" werden mitunter reguläre Katalogangebote verkauft. Clevere Urlauber lassen sich deshalb zum Vergleich den Originalpreis der Reise nennen und schauen sich die Offerten im Detail an:

  • Definition "Last Minute": Mit dem verlockenden Zusatz darf ein Reiseanbieter seine Offerte nur versehen, wenn der Trip nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis. Alles andere ist nach der gültigen Rechtsprechung Etikettenschwindel. Last-Minute-Bucher genießen ansonsten die gleichen Rechte wie Urlauber, die eine Reise langfristig gebucht haben. Das heißt, Beanstandungen dürfen reklamiert werden, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen entspricht. Und im Falle höherer Gewalt kann der Reisevertrag gekündigt werden.
  • Einzelne Leistungen: Urlauber sollten Angebote mit der ausführlichen Beschreibung einzelner Reisekomponenten bevorzugen. Denn bei vielen Last-Minute-Reisen Strand_auf_Mallorcawerden nur ein paar Eckdaten angegeben wie Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung. Doch je mehr Einzelheiten bekannt sind, desto leichter kann am Urlaubsort beurteilt werden, ob die versprochene Leistung auch erbracht wird. Die Bezeichnung "Vier-Sterne-Hotel" sagt zum Beispiel nicht in jedem Fall etwas über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten und Vorhandensein eines beheizten Swimmingpools aus. Individuelle Wünsche sollten deshalb bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag festgehalten werden.
  • Sicherungsschein: Zu einer Last-Minute-Reise gehört auch eine Versicherung gegen Veranstalterpleiten und zum Nachweis dafür der so genannte Sicherungsschein. Bezahlt werden sollte nur, wenn der Sicherungsschein ausgehändigt wird. Dieser Nachweis ist auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden oder dem Schreiben extra angeheftet.
  • Reisebestätigung: Bei Urlaub, der weniger als sieben Werktage vor der Abreise gebucht wird, muss der Veranstalter keine Reisebestätigung ausstellen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übermitteln. Die Firma kann die Reiseunterlagen erst direkt vor der Abreise aushändigen, etwa am Flughafen. Auf jeden Fall müssen die Urlauber informiert werden, was bei Beanstandungen zu tun ist und an wen sie sich wenden können.
    Weitere Informationen
    Reise-Spezial: Was passiert, wenn Urlauber im Ausland zum Arzt müssen, wenn die Fluggesellschaft streikt oder die Kreditkarte gestohlen wird? In unserem Reise-Spezial haben wir die wichtigsten Themen rund um den Urlaub zusammengestellt.
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