Verbraucherzentrale Niedersachsen
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Gabriele Peters
Pressereferentin
Verbraucherzentrale Niedersachsen
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Telefon: 0511/9 11 96-12


Es werden ausschließlich Presseanfragen bearbeitet, keine Verbraucheranfragen.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

27.07.2010

"Melange-Kaffee" ist verzuckert

Röstkaffee mit Zusätzen besser kennzeichnen

Unter dem Namen "Melange" bieten Firmen wie Kraft Foods, Tchibo und Röstfein Kaffeemischungen an, die nicht nur Kaffeebohnen, sondern auch Zucker oder kandierte Bohnen enthalten. Die Aufmachung dieser Mixturen ist nicht immer korrekt und in der Zutatenliste werden die Zusätze schnell übersehen, denn niemand erwartet im Bohnenkaffee Zucker. "Melange" könnte auch für eine besondere Kaffeemischung stehen. Die Verbraucherzentrale fordert die Hersteller von Melangeprodukten auf, diese deutlich zu kennzeichnen und die Verpackungen optisch zu ändern.


Kaffee mit oder ohne Zucker ist eine Geschmacksfrage. Wer im Regal unbewusst zu einem Kaffee greift, der sich "Melange" nennt, kann ein Kaffeegemisch erhalten mit nur 88 Prozent Röstkaffee und zahlt damit rund 13 Prozent mehr als für einen herkömmlichen Kaffee. "Dies ist ärgerlich und irreführend für den Käufer. Diese Kaffeemischungen sehen genauso aus wie die gewöhnlichen Kaffeepakete", sagt Brigitte Ahrens, Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale. Zwar ist beispielsweise auf der unteren Vorderseite von dem Onko-Kaffeeprodukt der Zusatz zu lesen "Harmonische Melange aus Röstkaffee, Maltodextrin und Karamell". Erst auf der Zutatenliste steht aber, dass nur 88 Prozent Röstkaffee enthalten sind. Maltodextrin wird in der Lebensmittelindustrie als Energieträger und Füllstoff eingesetzt. Die Rösterei "Röstfein" kandiert die Kaffeebohnen und weist in der Zutatenliste deshalb Karamell aus. Auf ihrer Internetseite wirbt sie jedoch für Rondo Melange mit 100 Prozent Röstkaffee. "Auch wenn der Füllstoff fehlt, können es deshalb noch lange keine 100 Prozent Kaffee sein", so Ahrens.


Gala im Karton

Die Verbraucherzentrale fordert von den Kaffeeherstellern, Zuckerzusätze immer klar und deutlich auf der Vorder- sowie Schmalseite der Kaffeeverpackung zu kennzeichnen, z. B mit dem Zusatz "Röstkaffee mit Zuckerzusatz". Darauf hatten sich bereits die Wettbewerbszentrale und Tchibo geeinigt. Auch sollten sich die mit Zusätzen gestreckten Kaffees in der Aufmachung von den 100-Prozent-Kaffeesorten unterscheiden. Gegenwärtig ist die Packungsgestaltung z. B. bei Onko und Eduscho fast identisch. Ein weiteres Ärgernis: Im Einkaufsregal stehen die Verpackungen oft in einem Umkarton, der die Kennzeichnung verdeckt. Daher muss die erklärende Bezeichnung im oberen Bereich der Verpackung deutlich platziert werden.


Kaffeetrinkern empfiehlt die Verbraucherzentrale, vor dem Kauf die Packungsaufschriften genau zu prüfen und gegebenenfalls die Sorte zu wechseln.

Gala

Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-05 montags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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