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Pressereferentin
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

09.07.2010

Bankberater: Gesundheits- und Verbraucherschutz – zwei Seiten einer Medaille

Gemeinsame Presseinformation der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen und der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, unter welchem Druck Kundenberater von Banken stehen, um ihren Kunden Finanzprodukte zu verkaufen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber des privaten und öffentlichen Bankgewerbes haben sich am 9. Juni auf ein Tarifergebnis für die bundesweit 240.000 Beschäftigten geeinigt, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern. "Es ist uns erstmals gelungen, gegen den anfänglichen Widerstand der Arbeitgeber eine Vereinbarung zu erzielen, die die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen der Beschäftigten beinhaltet.


Damit sollen Führungskräfte unter anderem dazu angehalten werden, den Druck auf die Beschäftigten zu verringern. Die Ziele sollen fair und erreichbar formuliert sein und die Kundenbedürfnisse berücksichtigen", betonte ver.di-Fachbereichsleiter Christoph Meister. Die Vereinbarung diene auch dazu, Fehlbelastungen zu überprüfen und die Beratung kundenorientiert zu gestalten. Das sei ein erster wichtiger Schritt, um den krankmachenden Druck abzubauen und den Beschäftigten angemessene Gestaltungsspielräume für ihre Beratung einzuräumen.


Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt ebenfalls die gemeinsame Vereinbarung zwischen ver.di und Arbeitgebern zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Bankgewerbe. Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Zu hoffen ist, dass den festgeschriebenen Worten nun auch Taten folgen und das verloren gegangene Vertrauen vieler Anleger in eine solide Bankberatung wieder zurückgewonnen werden kann".


Die Verbraucherzentralen fordern schon seit längerem neue Spielregeln für die Finanzberatung, bei denen der provisionsgeleitete Verkauf einer verbraucherorientierten und fairen Beratung weicht. Dazu zählen unter anderem:

  • eine verbesserte Finanzaufsicht, die auch über die Beratungsqualität wacht,
  • einheitliche Produktinformationen, die nachvollziehbar Chancen, insbesondere aber Risiken und Kosten einer Kapitalanlage aufzeigen,
  • deutlichere Kriterien beim neuen Beratungsprotokoll zur Anlageberatung, um Manipulationen im Eigeninteresse einzelner Anbieter zu verhindern.

Weitere Informationen zum Thema erfahren Sie im Hintergrundpapier:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Hintergrundpapier verdi-VZN BankenbereichHintergrundpapier verdi-VZN Bankenbereich.pdf PDF28.8 KB
Gemeinsame Erklaerung von ver.di und ArbeitgebernGemeinsame Erklaerung von ver.di und Arbeitgebern.pdf PDF10.4 KB

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