Verbraucherzentrale Niedersachsen
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    (ausschließlich) für Journalisten/-innen

    Gabriele Peters
    Pressereferentin
    Verbraucherzentrale Niedersachsen
    Herrenstr. 14
    30159 Hannover
    E-Mail: presse@vzniedersachsen.de
    Telefon: 0511/9 11 96-12


    Es werden ausschließlich Presseanfragen bearbeitet, keine Verbraucheranfragen.

    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

    09.03.2010

    Raucharomen können gesundheitsschädlich sein

    Verbraucherzentrale: Lebensmittel mit Raucharomen meiden

    Bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln sind Aromen kaum noch wegzudenken. Sie bringen einen gleichbleibenden Geschmack und können Zutaten oder Herstellungsverfahren vortäuschen. Selbst "geräuchert" bedeutet nicht immer, dass der Schinken oder die Wurst auch tatsächlich im Rauch hing. Sie können ihren Geschmack durch flüssige Raucharomen erhalten, die nach Auffassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesundheitlich bedenklich sein können.

    Das Räuchern von Lebensmitteln mit natürlichem Rauch wird seit jeher als Methode zur Konservierung eingesetzt. Vor allem bei verderblichen Lebensmitteln wie Fisch und Fleisch wird das Verfahren angewendet, das den typischen Geschmack erzeugt. Allerdings werden Lebensmittel heute nur noch selten geräuchert. Der charakteristische Geschmack beruht dann auf Raucharomen, die durch technische Verfahren erzeugt werden.


    "Wer die Zutatenliste auf der Verpackung beachtet, wird feststellen, dass Raucharomen auch dort zugesetzt wurden, wo man sie gar nicht vermuten würde", sagt Brigitte Ahrens, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. So findet man sie nicht nur im Schinken, sondern auch in Lebensmitteln, die herkömmlicherweise nicht geräuchert werden, wie Suppen, Saucen, Würzen, Getränke und Snacks.


    Seit Jahren bestehen Bedenken, dass einige von diesen Aromastoffen ebenso wie das traditionelle Räuchern gesundheitsschädlich sind (z. B. erbgutverändernd und krebsauslösend). Aktuell wird dies auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt.


    Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

    Vorsorglich sollten neben geräucherten Lebensmitteln auch solche mit Raucharomen gemieden werden: Denn selbst wenn auf der Zutatenliste Raucharoma ausgewiesen ist, weiß der Verbraucher nicht, welche Aromen zum Einsatz kamen. Wer nicht auf seinen Schinken verzichten kann, sollte sicherheitshalber zumindest keine weiteren Lebensmittel mit Raucharoma verzehren.

    Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-05, montags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover
    Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link729501A.html