Verbraucherzentrale Niedersachsen
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    Ansprechpartnerin:

    (ausschließlich) für Journalisten/-innen

    Gabriele Peters
    Pressereferentin
    Verbraucherzentrale Niedersachsen
    Herrenstr. 14
    30159 Hannover
    E-Mail: presse@vzniedersachsen.de
    Telefon: 0511/9 11 96-12


    Es werden ausschließlich Presseanfragen bearbeitet, keine Verbraucheranfragen.

    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

    23.03.2010

    Frischer Fisch unzureichend gekennzeichnet

    Lebensmittelüberwachung soll Verstöße konsequent ahnden

    Für Fisch gelten bereits seit 2002 europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorschriften. Egal ob er frisch, tiefgekühlt oder geräuchert angeboten wird, ob es sich um Wildfang oder gezüchteten Fisch handelt: Fischart, Produktionsmethode und Fanggebiet oder Herkunftsland müssen gekennzeichnet sein. Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt, dass der Handel angebotenen Frischfisch noch immer nicht korrekt kennzeichnet. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert deshalb die zuständigen Überwachungsbehörden zu konsequenten Kontrollen auf.


    Der Marktcheck:

    In zwölf Supermarktabteilungen bzw. Fischgeschäften sowie an drei Marktständen in Hannover, Oldenburg und Wolfsburg wurde im Februar und März die Kennzeichnung überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass nur ein Drittel der untersuchten Verkaufsstellen gemäß EU-Verordnung informierten. Bei der lückenhaften Kennzeichnung fehlten zum Beispiel die gesetzlichen Angaben wie die Produktionsmethode "gefangen" oder die Herkunft. Sind diese Angaben auf dem Preisschild nicht zu finden, dann muss zumindest das Etikett auf einen Aushang hinweisen, der diese Information gut lesbar enthält – bei zwei Geschäften war dies nicht der Fall.


    Brigitte Ahrens, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Die Ergebnisse des Marktchecks belegen, dass Händler die Kennzeichnungsvorschriften nicht ernst nehmen". Dies ist auch ärgerlich, weil die Kennzeichnung wichtige Informationen für Fischkäufer bietet, die beispielsweise keine Fische aus überfischten Fanggebieten kaufen möchten. Die Verbraucherzentrale fordert die Lebensmittelüberwachung auf, die Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften gerade für das verderbliche Lebensmittel Frischfisch konsequent zu kontrollieren und Verstöße spürbar zu ahnden.


    Beispiele für eine richtige Fisch-Kennzeichnung:

  • Kabeljau, gefangen im Pazifischen Ozean

  • Forelle aus Aquakultur in Deutschland

  • Lachs, gezüchtet in Norwegen


  • Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-05, montags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover
    Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link729491A.html