Fahrgastrechte:
30 Minuten Verspätung, bis zu 60 Minuten Verspätung, auf unbestimmte Zeit verschoben... Texte, die auf den Anzeigetafeln immer und immer wieder stehen. Viele Verbraucher haben sich vor allem im Winter frierend und zitternd wartend auf den Bahnsteigen gefragt, was sie tun können. Bislang waren die Fahrgäste des Nah- und Ferneisenbahnverkehrs bei Zugausfällen und Verspätungen auf die Kulanzregelungen der Deutschen Bahn & Co angewiesen. Mit den neuen Regelungen der Fahrgastrechte-Verordnung haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Wenn Sie wissen wollen, an wen Sie sich wenden müssen, wer eine entsprechende Entschädigung auszahlt, was passiert, wenn der letzte Zug weggefahren ist, Sie möglicherweise sogar übernachten mussten, erfahren Sie unter dem Punkt "Bahnreisen" Näheres.
Fluggastrechte:
Die Lufthansa streikt, ein Vulkan in Island legt den kompletten Luftverkehr lahm, Flüge werden annulliert oder starten extrem verspätet oder kommen mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel an: es trifft den Individualurlauber, den Pauschalreisenden und auch den Geschäftsreisenden. Die Rechte der zurückbleibenden Flugpassagiere sind in der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) geregelt. Flugreisende können sogenannte Ausgleichszahlungen für entstandene Unannehmlichkeiten geltend machen. Die Airlines sind darüber hinaus verpflichtet, den Verbraucher über seine ihm zustehenden Rechte zu informieren und diesem unterstützend zur Seite zu stehen. So haben Verbraucher ein Recht auf angemessene Mahlzeiten und Getränke, Telefonate, z. B. um die Familie über die aufgetretenen Hindernisse zu informieren, gegebenenfalls eine Hotelübernachtung, wenn der nächste Flug erst am folgenden Tag möglich ist. Unter dem Button "Flugreisen" erfahren Sie mehr.
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Das Projekt "Fahr- und Fluggastrechte" der Verbraucherzentrale wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gefördert.
