Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Euros als GeldstückeWarum kommen viele Kassen nicht mit dem Geld aus und müssen nun einen Zusatzbeitrag erheben?
Der Anstieg der Ärztegehälter und erhöhte Zuweisungen an Krankenhäuser verursachten in den letzten Jahren Ausgaben in Milliardenhöhe. Aber auch die Kosten für Arzneimittel tragen mit teilweise zweistelligen jährlichen Zuwächsen zu nicht unerheblichen Kostensteigerungen bei. Daneben wirkt sich die konjunkturelle Lage (u. a. weniger Beiträge durch höhere Arbeitslosenzahlen) auf die Einnahmen des Gesundheitsfonds und in der Folge auf die an die Kassen zu verteilenden Mittel aus.

Wie hoch sind die Zusatzbeiträge?
Die Krankenkassen können von jedem Versicherten pauschal acht Euro zusätzlich im Monat unabhängig von dessen Einkommen verlangen. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Aufgrund der gültigen Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro/Monat liegt der Höchstbetrag daher derzeit bei 37,50 Euro im Monat bzw. 450 Euro im Jahr. Übersteigt der erhobene monatliche Zusatzbeitrag acht Euro, müssen die Kassen das Einkommen jedes Einzelnen überprüfen. Weil das erheblichen Aufwand verursacht, tendieren viele vorerst zur Pauschale von 8 Euro.

Wer muss den Zusatzbeitrag nicht bezahlen?
Der Zusatzbeitrag gilt nur für Mitglieder (den "Beitragszahler"), nicht für Kinder und mitversicherte Partner. Den Zusatzbeitrag für Sozialhilfeempfänger und Bezieher einer Grundsicherung übernehmen die zuständigen Ämter. In Härtefällen gilt das auch für Hartz-IV-Empfänger, aber nicht automatisch. Von den Hartz-IV-Empfängern wird erwartet, dass sie in eine günstige Kasse wechseln.
Lediglich wenn der Wechsel im Einzelfall eine "besondere Härte" bedeuten würde, kann die Arge die Zahlung übernehmen, z. B. wenn die teurere Kasse ein Chronikerprogramm hat, das es nur dort gibt und das der Betroffene in Anspruch nimmt. Erst wenn wirklich alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, müsste der Betrag in den Leistungen der Hartz-IV-Empfänger berücksichtigt werden.

Beteiligt sich der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag?
Nein. Den Zusatzbeitrag muss der Versicherte allein aufbringen. Jeder Beitragszahler, dessen Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt, wird schriftlich auf die zu bezahlenden Mehrkosten aufmerksam gemacht. Jeder Versicherte muss den fälligen Zusatzbeitrag dann selbst überweisen oder der Kassen eine Einzugsgenehmigung erteilen - eine direkte Abrechnung über den Arbeitgeber ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Die Kassen können Mahnverfahren bis hin zur Pfändung betreiben.

Gibt es dennoch Kassen, die eine Prämie auszahlen?
Ja, manche Krankenkassen, die ihre Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht vollständig aufgebraucht haben oder über höhere Rücklagen verfügen, erstatten Versicherten einen Teil der Beiträge zurück (Prämienauszahlung). Dies sind aktuell nur sehr wenige kleine Kassen.

PatientengesprächWann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Spätestens vier Wochen bevor die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt (Fälligkeitstermin), muss sie die Versicherten darüber und das Sonderkündigungsrecht informieren. Die Betroffenen können schriftlich ihren Kündigungsanspruch geltend machen. Die Kündigungfrist beträgt zwei Monate. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht bei Versicherten, die einen Wahltarif mit einer dreijährigen Bindung an die Kasse abgeschlossen haben.

Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt und zu einer anderen Kassen wechselt, muss den anfallenden Zusatzbeitrag trotz der Kündigungsfrist nicht zahlen. Auch wenn es Verzögerungen beim Wechsel gibt (zum Beispiel verspätete Zusendung der Kündigungsbestätigung durch die alte Kasse) fällt der Zusatzbeitrag nicht an. Sollte eine Kasse ihre Versicherte nicht rechtzeitig auf die Erhebung des Zusatzbeitrages hinweisen (1-Monatsfrist), darf sie diesen nicht erheben.

Wie viel Zeit bleibt für die Kündigung?
Nach der Mitteilung der Kasse haben Sie mindestens vier Wochen Zeit, um bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags zu kündigen. Sie sollten aber keine überstürzte Entscheidung treffen. Lassen Sie sich genügend Zeit und informieren Sie sich. Versicherte, die seit 18 Monaten bei einer Krankenkasse versichert sind, können jederzeit kündigen und mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist wechseln. Aber Achtung: Wenn Sie die Frist zur Sonderkündigung verpasst haben und "regulär" kündigen, muss der von der alten Kasse verlangte Zusatzbeitrag noch bis zum Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenversicherung gezahlt werden.

Was passiert nach der Kündigung?
Spätestens nach zwei Wochen sollte die Versicherung die Kündigung bestätigen. Dieses Schreiben müssen Sie beim Wechsel in eine neue Krankenkasse vorgelegen. Anders als private Versicherungen sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jeden Kunden aufzunehmen. Nach dem Wechsel müssen Sie mindestens 18 Monate in der Krankenkasse bleiben, es sei denn, die Kasse verlangt den Zusatzbeitrag oder streicht die Prämie. Dann greift das Sonderkündigungsrecht, die Bindungsfrist entfällt.

Was passiert, wenn ich meine neue Versichertenkarte nach einem Wechsel nicht sofort bekomme?
Es kommt leider vereinzelt vor, dass neue Kunden auf ihre Versichertenkarte warten müssen. Grundsätzlich muss der Versicherte beim Arztbesuch seine Chipkarte vorlegen. Doch der Arzt darf den Patienten wegen des fehlenden Dokuments nicht unbehandelt wegschicken. Wenn der Versicherte die Karte nicht innerhalb von zehn Tagen nachreicht, kann der Mediziner eine Rechnung ausstellen. Wird die Chipkarte noch im laufenden Quartal vorgelegt, muss der Arzt den Rechnungsbetrag wieder erstatten.

Was sollte man beim Wechsel der Krankenkasse beachten?
Da viele Kassen Zusatzbeiträge erheben werden, sollten Sie sich einen Wechsel gründlich überlegen, vor allem wenn Sie mit Ihrer Versicherung zufrieden sind. Fragen Sie unbedingt nach, ob auch die neue Krankenkasse eine Erhöhung plant. Die Antwort lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen. Kassen geben maximal für das Jahr 2010 eine Bestätigung, dass kein Zusatzbeitrag erhoben wird, weitergehende Aussagen sind nicht seriös.

Welche ist die beste Krankenkasse?
Das ist stark von den eigenen Bedürfnissen abhängig: Manche Kassen haben spezielle Angebote für Familien oder bieten besondere Leistungen für schwer oder chronisch Erkrankte an. 95 Prozent der Leistungen sind jedoch für alle Kassen vorgegeben und gleich. Wichtig ist vor allem auch der Service: Ist die Hotline gut erreichbar oder gibt es eine Geschäftsstelle vor Ort.

Grundsätzlich sollte man keine überstürzte Entscheidung treffen, sondern sich vorab gut informieren, beispielsweise in der Link öffnet in neuem FensterDatenbank der Stiftung Warentest.

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