Verbraucherzentrale Niedersachsen
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    Ansprechpartnerin:

    (ausschließlich) für Journalisten/-innen

    Gabriele Peters
    Pressereferentin
    Verbraucherzentrale Niedersachsen
    Herrenstr. 14
    30159 Hannover
    E-Mail: presse@vzniedersachsen.de
    Telefon: 0511/9 11 96-12


    Es werden ausschließlich Presseanfragen bearbeitet, keine Verbraucheranfragen.

    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

    09.06.2009

    Benzol hat im Erfrischungsgetränk nichts zu suchen

    Verbraucherzentrale fordert Benzol-Grenzwert

    Brausen, Limonaden und Fruchtsaftgetränke haben das ganze Jahr Hochkonjunktur. Viele dieser Durstlöscher sind mit Konservierungsstoffen versetzt, z. B. mit Benzoesäure. Dieser Zusatzstoff kann zusammen mit Ascorbinsäure (Vitamin C) und weiteren Faktoren beim Herstellungsverfahren das krebserregende und keimzellschädigende Lösungsmittel Benzol bilden. Hedi Grunewald, Lebensmittelexpertin von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Schädliches Benzol hat in Erfrischungsgetränken nichts zu suchen. Deshalb muss ein Grenzwert für Benzol in Getränken festgelegt werden." Die Verbraucherzentrale rät, beim Einkauf die Zutatenliste zu kontrollieren und Erfrischungsdrinks mit benzoesäurehaltigen Konservierungsmitteln (E 210 – 213) im Regal stehen zu lassen.


    Viele Erfrischungsgetränke basieren auf Wasser und erhalten ihren Geschmack durch verschiedene Zusätze wie z. B. Frucht- oder Kräuteraromen. Zu Konservierungszwecken dürfen den Getränken Benzoesäureverbindungen zugesetzt werden, was auch auf der Verpackung steht. In Verbindung mit Vitamin C, das naturgemäß im Obst ist und auch künstlich beigemischt wird sowie weiteren Verarbeitungsprozessen (z. B. Hitze) kann gesundheitsschädliches Benzol entstehen.


    Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogrammes wurden deshalb 261 Erfrischungsgetränke untersucht, bei denen die Lebensmittelkontrolleure in 96 Proben bis zu 40 Mikrogramm Benzol pro Liter entdeckten. Zwar sind geringe Mengen der Verbindung nicht akut gesundheitsgefährdend, aber in Lebensmitteln unerwünscht. Bei guter Herstellungspraxis mit verändertem Konservierungsverfahren können Erfrischungsgetränke mit weniger als 0,5 Mikrogramm pro Liter Benzol hergestellt werden. Die Verbraucherzentrale fordert daher den Gesetzgeber auf, für Lebensmittel und Getränke einen Benzol-Grenzwert festzulegen, der sich an der guten Herstellungspraxis orientiert.


    Tipp der Verbraucherzentrale: Erfrischungsgetränke selber mixen aus Mineralwasser, Fruchtsäften und/oder eisgekühltem Früchte- oder Kräutertee.


    Telefonische Beratung zum Thema unter 09001 79 79-05, montags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover
    Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link592331A.html