Fruktose sorgt auf natürliche Weise für Süße in Obst und Gemüse. Allerdings kann sie bei übermäßigem Verzehr zu erhöhten Harnsäure- und Blutfettwerten sowie Übergewicht führen. Bei Menschen, die unter einer Fruktose-Unverträglichkeit leiden, kann der Fruchtzucker gesundheitliche Beschwerden auslösen und Krankheiten fördern. Immer häufiger verwenden die Lebensmittelhersteller Fruchtzucker statt Haushaltszucker, denn er lässt sich preisgünstig herstellen und hat eine deutlich höhere Süßkraft als der übliche Kristallzucker. Die Verbraucherzentrale rät, auf die Zutatenliste zu achten und auf Fruchtzucker in fertigen Lebensmitteln zu verzichten.
Zunehmend verwendet die Lebensmittelindustrie Fruktose für ihre Produkte und lockt mit Werbeslogans wie: "mit der Süße aus Früchten" oder "ohne Kristallzucker". Sie setzt Fruchtzucker zunehmend bei süßen Getränken, in Joghurts und Eis, in Süßwaren, Konserven sowie "Diabetikerprodukten" ein. Er überdeckt den künstlichen Geschmack, verstärkt die Süßwirkungen von Süßstoffen und rundet den Aromengeschmack ab. Außerdem lässt er sich preisgünstig aus Mais herstellen und ist um 20 Prozent süßer als der übliche Haushaltszucker, die Saccharose.
Was Verbraucher häufig nicht wissen: Übermäßiger Konsum des süßen Stoffes kann zu Blähungen, Durchfall bis hin zu Kopfschmerzen und Depressionen führen. Dies gilt besonders für Menschen, die unter einer Fruktose-Intoleranz leiden und schon kleinste Menge davon nicht vertragen. Aktuellen Studien zu Folge lässt Fruktose auch Blutfettwerte ansteigen und begünstigt Gicht und Übergewicht.
Verbraucher-Tipp:
Beim Einkauf die Zutatenliste genau lesen. Tauchen die Begriffe Fruktose, Fruchtzucker oder Fruktose-Glukose-Sirup auf, sollte man zurückhaltend sein und am besten auf das Produkt verzichten.
Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-05, montags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
