Hier erfahren Sie, mit welchen Tricks die Internetbetrüger arbeiten.

Viele Dienstleistungen wie Routenplaner, Hausaufgabendienste und Rezeptvorschläge gibt es kostenlos im Internet. Unseriöse Anbieter verlangen jedoch zwischen 30 und 200 € für ihren Service. Nutzen Sie unseren Musterbrief TK 13, um Forderungen aus einer Internetfalle abzuweisen. Haben Sie schon Post vom Rechtsanwalt oder Inkasso erhalten, verwenden sie bitte den Musterbrief TK 15.
Wenn Sie im vergangenen Jahr aus Unkenntnis eine Abzockforderung beglichen haben, wehren Sie sich jetzt bei der Rechnung für das Folgejahr. Hierbei hilft Ihnen unser Musterbrief TK 14.
Hier die häufigsten Tricks:
1. Der ungenügende Kostenhinweis:
Der Preishinweis ist auf den ersten Blick selten zu erkennen. Die Firmen setzen auf die Unachtsamkeit des Nutzers. Denn: Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur, wer das Kleingedruckte liest.
2. Das tückische Kleingedruckte:
In manchen Fällen findet sich der Kostenhinweis lediglich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Bei anderen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen, um den Preishinweis zu finden. Häufig versteckt er sich zwischen zahlreichen anderen Informationen im Fließtext.
3. Die Seitengestaltung:
Häufig verwenden die Anbieter helle Schrift auf hellem Hintergrund. An Kontrast mangelt es also. Und Fettdruck? - für viele ein Fremdwort.
Oft werden der Betrag und das Euro-Zeichen (€) ausgeschrieben (z. B. neun Euro pro Monat statt 9,- €/Monat), um besser im Fließtext zu verschwinden.
4. Das Häkchen beim Widerruf:
Auf manchen Internetseiten verzichtet man angeblich bereits bei der Anmeldung durch schlichtes Setzen eines kleinen Häkchens auf sein gesetzliches Widerrufsrecht.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht dieses Häkchen aber nicht aus, um wirksam auf das Widerrufsrecht zu verzichten.
5. Die irreführende Internetadresse:
Manche Anbieter verwenden Internetadressen, die denen seriöser Institutionen sehr ähnlich sind. Beispiel: "www.berufs-wahl.de" unterschiede sich allein durch den Bindestrich von "www.berufswahl.de", der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit zur Studien- und Berufswahl.
6. Das Anbieterversteckspiel:
Das Impressum dient zur Informations- Anbieterkennzeichnung. Hier müssen Name und Anschrift des Dienstanbieters, aber auch Daten zur Kontaktaufnahme wie Telefonnummer oder E-Mailadresse stehen. Bei unseriösen Anbietern ist meistens nur eine Adresse im Ausland angegeben. Hinter deutschen Adressen steckt oft nur ein Briefkasten, hinter Telefonnummern nur eine Bandansage. Beliebte Standorte der Betreiber sind Großbritannien (samt (ehemaligen) Kolonien wie z. B. die British Virgin Islands, die Arabischen Emirate oder die Schweiz.
7. Das Seitenhopping:
Oftmals schließen die Seiten unseriöser Anbieter nach kurzer Zeit wieder. Allerdings werden sie meistens unter leicht geändertem Namen und neuem Impressum mit der gleichen Masche fortgesetzt.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Internetabzocke? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern – in einer unserer Beratungsstellen, am Telefon oder per E-Mail.

