Verbraucherzentrale Niedersachsen
Sie befinden sich hier: 
    Direkt zum Inhalt

    Ratgeber zum Thema:

    Ab 50 in Form

    19,90 EURO

    Zum Ratgeber-Shop

    Huhn und Pute - ein Einkaufsführer

    Kennzeichnung

    Beim Einkauf können Ihnen die Herstellerangaben eine Orientierung geben.


    Grundsätzlich muss bei Geflügelfleisch gekennzeichnet werden:

    • die Verkehrsbezeichnung (Geflügelart und ggf. Bezeichnung der Teilstücke),
    • die Handelsklasse (in Deutschland wird ausschließlich Handelsklasse A angeboten),
    • der Angebotszustand (frisch, gefroren oder tiefgefroren).

    Bei verpackter Ware sind darüber hinaus anzugeben:

    • Name und Anschrift des Herstellers oder Anbieters,
    • Mindesthaltbarkeitsdatum bei (tief)gefrorenem bzw. Verbrauchsdatum bei frischem Geflügelfleisch,
    • Gewicht, Gesamtpreis und Preis je Kilogramm.

    Freiwillig kann der Hersteller informieren über:


    • das angewandte Kühlverfahren,
    • die Art der Geflügelhaltung nach EU-weit definierten Kriterien,
    • die Herkunft des Geflügelfleisches (Schlupf / Mast / Schlachtung / Zerlegung), z. B. nach den Vorgaben des ORGAINVENT-Systems.
    nach oben

    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.,Herrenstraße 14, 30159 Hannover
    Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link395251A.html