In den siebziger Jahren galten Nachtstromheizungen als zukunftsweisend, da sie den aus (heimischer) Kohle gewonnenen (vermeintlich) "sauberen" Heizstrom nutzten, um für eine warme Wohnung zu sorgen. In dieser Zeit wurden viele der derzeit rund 1,5 Millionen hiesigen Wohnungen mit Elektro(speicher)heizungen ausgerüstet. Die märchenhaften Verheißungen, dass Heizstrom besonders billig und umweltfreundlich sei, haben sich allerdings nicht bewahrheitet.
Selbst im Jahr 2008, als das Heizöl zu Spitzenpreisen gehandelt wurde, war die Stromheizung die für Endverbraucher teuerste Art der Brennstoffversorgung.
Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Thema Nachtstrom.
Warum ist Nachtstrom billiger als der normale Haushaltsstrom?
Ist Heizen mit Nachtstrom billiger als etwa die Öl- oder Gasheizung?
Ist Heizen mit Strom effizienter als andere Heizungen?
Ist Heizen mit Strom umweltfreundlicher als andere Heizungen?
Was ist von Werbung zu halten, die Heizen mit Strom als besonders günstig darstellt?
Wie sieht die Zukunft der Stromheizung aus?
Kann ich den Stromanbieter wechseln?
Kann ich mich gegen steigende Heizstrompreise wehren?
Ich muss weiter mit Strom heizen. Wie kann ich die Heizkosten senken?
Welche Alternativen gibt es zur Stromheizung?
Wird der Ersatz von Stromheizungen gefördert?
Welche Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale?
Was ist Nachtstrom?
Zu bestimmten Zeiten, vor allem nachts, kann Strom billiger (NT/Niedertarif) bezogen werden als zu dem üblicherweise geltenden Tarif für Haushaltsstrom (HT/Hochtarif). Die Tarife bzw. Preise und die Freigabezeiten werden vom Energieversorgungsunternehmen (EVU) vorgegeben. Das mit Abstand häufigste Anwendungsgebiet von Nachtstrom sind (Lüftungs-) Speicherheizgeräte. Diese speichern die aus Heizstrom gewonnene Wärme und geben sie über den Tag verteilt wieder ab. Daneben gibt es aber zum Beispiel auch Fußbodenspeicherheizungen.
Warum ist Nachtstrom billiger als der normale Haushaltsstrom?
Nachts wird in Haushalten und Betrieben weniger Strom verbraucht als tagsüber. Um die Kraftwerke mit gleichmäßigerer Auslastung und dadurch kostengünstiger betreiben zu können, stellen Kraftwerksbetreiber Strom in so genannten Schwachlastzeiten, also vor allem nachts, preisgünstiger zur Verfügung. Zudem werden für Strom, der in Schwachlastzeiten produziert wird, geringere Konzessionsabgaben an die Kommunen fällig. Umstritten ist, ob die derzeit geübte Praxis, für Nachtstrom auch geringere Netznutzungsentgelte anzusetzen, die gesetzlichen Vorgaben erfüllt oder ob nicht gerade die Vorzugsbelieferung von elektrischen Speicherheizungen vielfach zu neuen Lastspitzen führt.
Ist Heizen mit Nachtstrom billiger als zum Beispiel mit Öl oder Gas?
Nein. Selbst im Jahr 2008 mit Heizöl-Spitzenpreisen war die Stromheizung die für Endverbraucher teuerste Art der Brennstoffversorgung.
Ist Heizen mit Strom effizienter als andere Heizungen?
Nein. Die Elektroheizung kann wegen der hohen Umwandlungsverluste in den Kraftwerken nur etwa 33 Prozent der dort eingesetzten (Primär-)Energie in Form von Raumwärme nutzen. Moderne Öl- oder Gasheizungen kommen dagegen auf über 70 Prozent, bei Brennwertnutzung sogar auf über 80 Prozent.
Ist Heizen mit Strom umweltfreundlicher als das Heizen mit anderen Heizungen?
Nein. Betrachtet man den gesamten Weg von der Energiegewinnung bis zur warmen Wohnung, so übertrifft die Elektroheizung moderne Gas- oder Ölheizungen beim Ausstoß von klimaschädlichen CO
2
(bzw. CO
2
—Äquivalenten) und Schadstoffen wie zum Beispiel Schwefeldioxid, Stickoxiden und Staub fast durchweg um das Zwei- bis Dreifache. Geräte, die vor 1984 hergestellt worden sind, können außerdem für die Gesundheit schädliche Asbestfasern enthalten. Sind solche Modelle immer noch in Gebrauch, sollten sie möglichst umgehend fachgerecht ausgetauscht und entsorgt werden.
Manche Stromversorger rechtfertigen Nachtstromspeicherheizungen mit dem Argument, sie seien die ideale Ergänzung zu erneuerbaren Energieträgern (und müssten mithin erhalten bleiben). Zudem benötige der weitere Ausbau erneuerbarer Energieträger Speicherkapazität; eine Elektrospeicherheizung stelle bereits ein solches Speichersystem dar.
Dazu ist zu sagen, dass der Austausch des Energieträgers das Heizen mit Strom nicht effizienter macht. Auch erneuerbare Energieträger sind ein Eingriff in die Natur, und ihr Einsatz sollte daher nicht zum Zwecke der Energieverschwendung an anderer Stelle erfolgen. Wenn Strom aus erneuerbaren Energien gespeichert werden soll, ist es unverzichtbar, auch die Speicher nach Effizienzmaßstäben auszuwählen. So könnten beispielsweise Druckluft- sowie Kälte- oder Langzeit-Wärmespeicher eine bessere Lösung darstellen. Weitere Möglichkeit: Künftig könnten Autos mit Elektroantrieb dank des gespeicherten Stroms rollen.
Was ist von Werbung zu halten, die Heizen mit Strom als besonders günstig darstellt?
Werbung, die Stromheizungen als preisgünstig oder besonders effizient und umweltfreundlich darstellt, hält die Verbraucherzentrale für irreführend.
Wie sieht die Zukunft der Stromheizung aus?
Fehlender Wettbewerb, steigende Strompreise sowie die negative Klima- und Umweltbilanz haben die Bundesregierung veranlasst, im Rahmen des Klimaschutzpaketes vom Sommer 2007 auch den Ausstieg aus der Elektrospeicherheizung zu beschließen. Die Energieeinsparverordnung 2009 schreibt für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten, die vor 1995 errichtet und seitdem nicht energetisch modernisiert worden sind, zwingend vor, sämtliche Elektrospeicherheizungen bis zum Jahr 2020, spätestens aber 30 Jahre nach Einbau oder Aufstellung, außer Betrieb zu nehmen. Gut beraten ist daher, wer einen günstigen Zeitpunkt – zum Beispiel bei ohnehin anstehenden Außen- oder Innensanierungen - für den Ausstieg wahrnimmt und günstige Förderkonditionen nutzt. Darüber hinaus gibt es auch jetzt schon öffentliche Förderprogramme, die den Ausbau von Elektro-Speicherheizungen belohnen und unterstützen.
Kann ich den Stromanbieter wechseln?
Im Prinzip ja. Derzeit bieten aber nur wenige Stromversorger bundesweit oder regional Heizstrom an. Zum Teil haben sie deutlich höhere Preise als die lokalen Versorger. Erst langsam und vereinzelt entwickelt sich Wettbewerb in diesem Bereich. Machen Sie sich in jedem Fall kundig und prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob es neue Anbieter für Nachtspeicherstrom gibt. Falls Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten, prüfen Sie die wesentlichen Bestimmungen, zum Beispiel, wie lange die Grundlaufzeit beträgt und mit welchen Fristen Sie den Vertrag wieder kündigen können. Eine längere Bindung als ein Jahr scheint uns derzeit nicht sinnvoll. Für Preiserhöhungen benötigt der Anbieter eine wirksame Preisanpassungsklausel.
Sie können aber auch den Heizstrom weiter vom bisherigen Versorger beziehen und den Anbieter nur für die Belieferung mit Haushaltsstrom wechseln. Das ist empfehlenswert, weil Sie als Heizstromkunde nicht selten den Haushaltsstromanteil zu den recht hohen allgemeinen Preisen der Grundversorgung erhalten. Meist setzen die Anbieter für den Wechsel die getrennte Messung von Heiz- und Haushaltsstrom mit zwei unabghängigen Zählern voraus. Informieren Sie sich beim örtlichen Energieversorger und bei Elektro-Fachbetrieben über Aufwand und Kosten.
Nach unserer Ansicht ist ein Wechsel aber auch möglich, wenn Sie nur einen Zweitarifzähler haben. Sie können dann den Vertrag hinsichtlich des Haushaltsstromanteils kündigen. Es wäre nämlich eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, wenn Sie als Heizstromkunde mit Haushaltsstrom zu den hohen allgemeinen Preisen beliefert werden, während andere Haushaltskunden, die keinen Heizstrom beziehen, wesentlich günstigere Sonderpreise erhalten. Die Bundesnetzagentur schließt sich dieser Meinung allerdings nicht an und hält die geübte Praxis, dass bei Vorhandensein nur eines Zählers kein Anbieterwechsel für die (separate) Belieferung mit Haushaltsstrom möglich ist, für legitim.
Achtung: Es ist schon vorgekommen, dass Grundversorger Kunden, die wegen Haushaltsstrom zu einem günstigeren Anbieter gewechselt haben, den günstigen Nachtstrom gekündigt haben. Auch wenn wir eine solche Kündigung nicht für rechtens halten, sollten Sie, um Ärger zu vermeiden, diesen Punkt im Vorfeld klären. Gesicherte Rechtsprechung liegt zu diesem Problem noch nicht vor.
Kann ich mich gegen steigende Heizstrompreise wehren?
Als Nachtstromkunde sind Sie gewissermaßen ein "gefangener Kunde". Demgegenüber haben Sie als "normaler" Stromkunde (Haushaltsstrom) zumindest die Möglichkeit, einfach den Anbieter zu wechseln oder bei Ihrem jetzigen Versorger einen Sondervertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen. Angesichts dieser unbefriedigenden Situation sollten Sie daher gerade als Nachtstromkunde Ihre Rechte wahren und gegen jede Preiserhöhung Widerspruch einlegen.
Als Nachtspeicherkunde haben Sie zwei Möglichkeiten des "Widerspruchs":
- Sie zahlen den verlangten, erhöhten Preis unter Vorbehalt. Dann müssen Sie aber irgendwann etwas vom Versorger zurückverlangen. Das Problem dabei: Da dieser wahrscheinlich nicht freiwillig zahlen wird, müssten Sie notfalls klagen.
- Sie verweigern die Zahlung der Preiserhöhung und entrichten weiterhin den alten Preis. Beachten Sie hierbei, dass der Versorger Sie möglicherweise zunächst mahnt und dann ggf. auf Zahlung verklagt.
Bei einer Zahlungsverweigerung besteht ein gewisses Prozess- und Kostenrisiko. Wenn Sie nicht so risikobereit sind und auch keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie sich eher für den Zahlungsvorbehalt entscheiden. Aber:
Sowohl bei einem Vorbehalt als auch bei einer Zahlungskürzung ist es unzulässig, eine Stromsperre anzudrohen oder gar tatsächlich zu vollziehen!
Ich muss weiter mit Strom heizen. Wie kann ich die Heizkosten senken?
Die Heizgeräte müssen richtig bedient werden. Dazu brauchen Sie eine verständliche Bedienungsanleitung (vom Eigentümer bzw. Vermieter) und die geltende Liefervereinbarung mit den NT-Freigabezeiten (vom Energieversorger). Die Aufladesteuerung muss in Ordnung sein, da der Speicher sonst zu viel oder zu wenig aufgeladen wird. Und das kann teuer werden. Außerdem sollten die Nachtspeichergeräte der Raumgröße ungefähr angepasst sein. Sonst wird der Raum entweder zu stark beheizt oder es muss mit teurem HT-Strom nachgeheizt werden. Als Eigentümer des Gebäudes können Sie durch Wärmedämmung die Heizkosten deutlich senken. Besonders schnell macht sich das bezahlt, wenn ohnehin eine Sanierung wie zum Beispiel eine Dachneueindeckung oder ein Fassadenanstrich notwendig ist und wenn die Nachtstrompreise weiter steigen. Beachten Sie auch die Hinweise zur Förderung von Stromheizungen.
Welche Alternativen gibt es zur Stromheizung?
Als Energieträger kommen Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder auch Fernwärme in Frage. Bei Gas und Öl ist Brennwerttechnik zu empfehlen. Allerdings ist der Austausch des gesamten Heizungssystems nicht billig. Die alten Nachtspeicheröfen müssen entsorgt und eine komplette Zentralheizungsanlage inkl. Verteilnetz, Heizkörper und Regelung eingebaut werden. Langfristig ist die Umstellung jedoch empfehlenswert, da sie den Einsatz effizienter und umweltfreundlicher Heiztechniken – inklusive erneuerbarer Energieträger wie Solarenergie oder Holzpellets – ermöglicht und dazu beiträgt, die Heizkosten dauerhaft zu senken.
Wird der Ersatz von Stromheizungen gefördert?
Ja. Bundesweit geben die KfW Privatkundenbank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle günstige Darlehen oder Zuschüsse beim Ersatz von Stromheizungen an. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bundesländer und zum Beispiel Energieversorger weitere Förderprogramme an.

