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    Krankenversicherung – gesetzlich oder privat?

    Fast jeder ist dazu verpflichtet krankenversichert zu sein. Für einige Verbraucher stellt sich die Frage, ob Krankheit gesetzlich oder privat versichert werden soll.


    Während die gesetzliche Krankenversicherung - mit wenigen Ausnahmen – grundsätzlich für alle offen steht, kann man sich seit der Gesundheitreform 2007 als Arbeitnehmer nur dann privat krankenversichern , wenn man in drei aufeinander folgenden Jahren die so genannte Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) überschritten hat. Diese hat im Jahr 2006 bei 47.250 Euro, im Jahr 2007 bei 47.700 Euro und im Jahr 2008 bei 48.150 Euro gelegen. Für 2009 beläuft sie sich auf 48.600 Euro.


    Neben den Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich die beiden Systeme auch in ihren Beiträgen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag vom Bruttoeinkommen abhängig. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist dagegen abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz.


    Auch wenn ein Wechsel für gut verdienende, gesunde junge Menschen zunächst verlockend ist, da die Beiträge anfangs oft niedrig sind, sollte der Wechsel gut überlegt sein. Denn die Kosten können mit den Jahren stark ansteigen und ein Zurück zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur, wenn der Versicherte arbeitslos wird oder sein Einkommen unter eine bestimmte Grenze sinkt. Ab Alter 55 ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Kinder in der privaten Krankenversicherung eigenständig versichert werden müssen, während sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Versicherungsschutz, abhängig von Ihrem Einkommen und Versicherungsschutz, beitragsfrei erhalten können.

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