Verbraucherzentralen decken Mängel auf
Die mit viel Phantasie von Herstellern gewählten Produktnamen sind häufig keine geeignete Einkaufshilfe. Verpackte Lebensmittel müssen deshalb eine beschreibende sogenannte Verkehrsbezeichnung tragen. Eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen ergab: Die Verkehrsbezeichnungen sind versteckt, kaum lesbar und beschönigend.