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Das Pflegegutachten

Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst

  • Worauf es bei der Begutachtung ankommt
  • Wie man sich auf den Termin vorbereitet
  • Was man tun kann, wenn der Antrag abgelehnt wurde

Gut vorbereitet zur richtigen Pflegestufe. Denn nur wer bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) als "erheblich pflegebedürftig" eingestuft wird, erhält Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. In diesem Ratgeber finden Sie übersichtlich und verständlich jede nötige Hilfestellung.

Außerdem: Ermitteln und dokumentieren Sie mit dem "Pflegetagebuch" den Pflegebedarf. Das "Pflegetagebuch" können Sie auf dieser Seite kostenlos als pdf-Datei herunterladen.

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Frau Kathrin Mustermann

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